Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 12. Oktober 2021.
Aktualisiert am 13. Oktober 2021 | 07:47 Uhr

Allein für Baden-Württemberg werden Bürgern im nächsten Jahr knapp 20.000 mehr  politisch angehauchte Strafverfahren im Jahr blühen. Wie das? Das erläutere ich gleich. Zunächst einmal zur Erinnerung: Deutsche Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig gegenüber der Exekutive, also der Regierung. Das sage nicht ich, sondern das sagt der EuGH und steht auch so im Gerichtsverfassungsgesetz. Und zwar sind deutsche Staatsanwaltschaft zum Beispiel nicht unabhängig genug, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (EuBH) befugt zu sein. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte am 27.05.2019 entschieden (Az. C-508/18). Der Deutsche Richterbund sprach sich damals für die die Abschaffung der Weisungsbefugnis der Justizminister an die Staatsanwälte aus und forderte jetzt bereits vor zwei Jahren eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz: “Das Weisungsrecht der Justizminister an die Staatsanwaltschaften im Einzelfall muss umgehend aufgehoben werden.”

https://www.lto.de/recht/justiz/j/eugh-europaeischer-haftbefehl-deutsche-staatsanwaelte-nicht-unabhaengig/

Aber ganz im Gegenteil trifft sich die neue Justizministerin von Baden-Württemberg am 24.09.2021 mit weisungsgebundenen Staatsanwälten und offenbar geneigten, angeblich unabhängigen Richtern. Wie unabhängig kann die Justiz in einem Bundesland mit einem “Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V.” sein, wo Staatsanwälte und Richter ganz offen gemeinsame Vereine gründen und die Justizministerin dort ein- und ausgeht? Dort jedenfalls kündigte sie an, vermehrt gegen hässliche Äußerungen gegen die Regierung, “Hasskriminalität”, vorzugehen. Ziel sind offenkundig Meinungsäußerungen im politischen Kontext. Justizminister sollten eigentlich wissen, dass der Begriff “Hass” im Strafgesetz nicht vorhanden ist. Offenbar soll jede gemeldete Äußerung auch staatsanwaltschaftlich verfolgt werden, sodass für die komplette BRD 100.000 bis 200.000 zusätzlicher Strafverfahren resultieren, wenn man die Äußerungen von Frau Marion Gentges auf das Bundesgebiet hochrechnet: “Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität werden die Anbieter sozialer Netzwerke ab Februar 2022 verpflichtet, strafbare Inhalte, insbesondere Hass-Postings, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Aufgrund der Neuregelung rechnen wir für Baden-Württemberg mit bis zu 19.500 zusätzlichen Verfahren.” Die Zahlen sind von der Ministerin nicht nur so dahergeredet, sondern man spricht konkret auch über mehr Personal im Justiz-Wesen. Und vielleicht erklärt sich auch in diesem Zusammenhang, warum man bei Wohnungseinbrüchen und anderen echten Verbrechen nur  selten erfolgreiche Ermittlungen beobachten kann. Vielleicht werden staatsanwaltliche Ressourcen entsprechend politisch gelenkt. Staatsanwälte führen Strichlisten bei vermeintlich politischen Straftaten, wie aus Formblättern in manch einer Strafakte hervorgeht.

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Justizministerin+Marion+Gentges+bei+Mitgliederversammlung+des+Vereins+der+Richter+und+Staatsanwaelte+in+Baden-Wuerttemberg+e_V_+in+Stuttgart, https://archive.is/E5YbW

Währenddessen schafft man es nicht die Website de.indymedia.org zu schließen, wo Brandanschläge gegen Demonstranten gefeiert werden, die protestieren wollen, wenn Regierungspolitiker sich zu Terminen ankündigen. Indymedia schafft es, Morddrohungen am laufenden Band auszustoßen und Bombenbauanleitungen zu veröffentlichen. Erstaunlich, vor allem gegen Kreise und Stimmen, die noch in keinster Weise Regierungsverantwortung tragen durften oder nicht sollen.