Mo. Mai 29th, 2023

Veröffentlicht 19. Mai 2023.
Aktualisiert am 19. Mai 2023 | 18:18 Uhr

Eine weitere WIM-Anfrage an die JVA Chemnitz vom 25.4.2023, zu den konkret zugelassenen möglichen Kontakten zu einem Anwalt, nicht den tatsächlich durchgeführten, ließ man unbeantwortet und verweigert damit erschreckenderweise eine Stellungnahme über eine konkrete Bestätigung einer rechtsstaatlichen Behandlung der Gefangenen Ärztin Witzschel. Es verhärtet sich der Eindruck, eine staatliche Einrichtung macht in wirrer Verdrehung ganz offensichtlich  “datenschutzrechtliche Gründe” für sich selbst geltend, wie ich nach deren Schreiben an WIM vom 24.4.2023 mutmaßte. Das Land Sachsen, welches kein Informationsfreiheitsgesetz hat, lässt hier die schlimmste Situation in der sogenannten Untersuchungshaft für die Medizinerin vermuten.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für diese allgemeine Auskunft. Meine Frage lautete gleichwohl nicht, wie die allgemeinen Vorgaben sind, sondern ob diese im konkreten Fall für die Ärztin Bianca Witzschel eingehalten wurden, und zwar vonseiten der JVA. Man könnte fast meinen, die JVA Chemnitz macht die genannten “datenschutzrechtlichen Gründe” für sich selbst geltend. Ich habe nicht gefragt, wie oft die Gefangene ihren Anwalt angefordert oder gesehen hat, sondern ganz unabhängig vom Verhalten der erwähnten Gefangenen, wie oft die JVA Chemnitz im konkreten Fall zugelassen hat, dass die spezielle Gefangene ihren Anwalt sehen durfte.

Ich stelle die Fragen also noch einmal und möchte nichts zum Verhalten der Gefangenen wissen, sondern zum Verhalten der JVA Chemnitz. Will die JVA Chemnitz meine Frage absichtlich missdeuten? Das Verhalten der JVA Chemnitz im konkreten Fall kann sehr wohl mitgeteilt werden, so sind die Fragen auch gestellt, ohne die angeblich geschützte Privatsphäre der Gefangenen zu tangieren. Ich bitte darum, die Fragen genau zu lesen, und zu beantworten. Zur einfacheren Beantwortung füge ich noch eine weitere vierte Frage hinzu.

1. Ist es korrekt, dass der in U-Haft befindlichen Gefangenen Dr. Bianca Witzschel seit ihrer Inhaftierung nur ein einziges persönliches Gespräch mit dem Anwalt gestattet wurde?

2. Ist es korrekt, dass der in U-Haft befindlichen Gefangenen Dr. Bianca Witzschel Telefonate mit ihrem Anwalt untersagt werden?

3. Hatte Dr. Bianca Witzschel mit ihrem Anwalt also bisher persönlich oder telefonisch nur einmal Kontaktmöglichkeit?

4. Hat die JVA Chemnitz sich im konkreten Fall Bianca Witzschel an die Vorgaben des Sächsischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes gehalten?

Der Fall hat zudem hohe mediale Aufmerksamkeit durch regierungskritische Medien erhalten. Eine Beantwortung hat daher hohes öffentliches Interesse, was andere rechtliche Erwägungen relativieren würde.

Herzlichen Dank für eine Eingangsbestätigung dieser Anfrage. Ich bitte um Beantwortung bis zum 28.4.2023. Falls einzelne Fragen nicht beantwortet werden können, bitte ich um eine jeweilige Begründung für eine Nichtbeantwortung, um evtl. umformulieren zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Felger

 

Keine Auskunft zu Ärztin Witzschel. JVA Chemnitz zelebriert “Datenschutz”