Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 15. Juli 2023.
Aktualisiert am 17. Juli 2023 | 13:09 Uhr

Ist es ein Erfolg von WIM? Bereits zum zweiten Mal darf sich die AfD Baden-Württemberg beim privilegierten Journalistenclub LPK (Landespressekonferenz e. V.) präsentieren. Ich darf behaupten, der Grund könnte WIM sein, denn ich habe meine Erlebnisse in der Landespresskonferenz auch AfD-Politikern im Landtag geschildert. Auch meine Petition an den Landtag wurde notgedrungen mehr schlecht als recht wenigstens abgearbeitet und hat Aufmerksamkeit erzielt. Da die Opposition AfD in Baden-Württemberg gänzlich von den Medien abgeschnitten war, dachten sich die Fädenzieher hinter dem Journalistenclub LPK vielleicht, es macht sich gut, Pressekonferenzen auch der AfD zu ermöglichen, um damit ein wenig anzutäuschen und sich nicht vollständig weiter ganz offen als reines Regierungssprachrohr zu gerieren. Es gibt der Verschmelzung des Vereins “Landespressekonferenz” mit der Landesregierung Baden-Württemberg, die den Landtag Baden-Württemberg rechtlich vertritt, einen demokratischen Anstrich. Die beiden historischen Auftritte der AfD beim Journalistenclub der Landesregierung erfolgten am 27. April 2023 und nun am 13. Juli 2023.


Eine Recherche ergibt, dass die regierungsnahen Publikationen tatsächlich die Botschaft der AfD Baden-Württemberg beim Auftritt im Juli aufgreifen, wenn auch auf ihre typisch diffamierende Art. Das war im April noch anders.

WIM schreibt sich auf die Fahnen, mitten ins Schwarze getroffen zu haben. Denn bei der Eilklage von WIM auf Herausgabe von Informationen auch zur LPK Baden-Württemberg gegen den Landtag passiert im Moment was? Gar nichts. Selbst nach Einschaltung eines Verwaltungsgerichts Stuttgart erhalte ich als Bürger keinerlei wirksames Instrument, meine Grundrechte auf Informationszugang wahren zu können und meine Menschenwürde zurückzuerhalten, die die Landtagsverwaltung mit Füßen tritt. Ich darf zwar klagen, aber die Klage wird im Moment auf die lange Bank geschoben. Vielleicht mit Internet-Artikeln wie diesem kommt dann wieder etwas Bewegung in die Sache. Ich hatte in meiner Klage angefügt, dass dies erst der Anfang ist und Grundlage für eine weitere Klage sein soll. Zugang der Eilklage beim Gericht war 9. März 2023. Das sind jetzt bislang satte vier Monate. Wohlgemerkt für eine sogenannte Eilklage. Und das ist in der momentanen Situation das sicherste erhältliche Zeichen, absolut richtig zu liegen. Kann man mehr erwarten? Eine beliebte Taktik der Justiz ist das Aussitzen. Recht zu haben, ist in der BRD nicht ein begründetes Gerichtsurteil, denn ein solches zu erhalten, ist rechtlich am Ende beim Bundesverfassungsgericht laut Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) § 93d nicht vorgesehen: “Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.” Das ist natürlich kein Zustand für einen Rechtsstaat, aber das ist ein anderes Thema.

Ich erhalte zwar nicht die Lorbeeren, dass das politisch-mediale System nun auch der AfD mediale Aufmerksamkeit in Baden-Württemberg schenkt, aber ich denke, ich habe einen Teil dazu beigetragen. In Bezug auf den Zugang von Journalisten zu Pressekonferenzen ist die Berücksichtigung der AfD beim Journalistenclub des Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann dann wohl ein Argument gegen mich vor Gericht, dass angeblich alles korrekt ablaufen würde.

Ob es Teil der Absprache ist, mich weiterhin von den Pressekonferenzen selbst der AfD auszuschließen, kann ich nicht sagen. Die AfD Baden-Württemberg weiß womöglich nicht, wie ihr geschieht und nimmt das offenbar unerwartete Geschenk an und genießt.

“Wortgefechte” im Parlament Bawü? WIM klagt, um geheime Verbote für Journalisten aufzudecken https://youtu.be/bOsLu7DWuEc

Ankündigung der AfD beim Club der Regierungsjournalisten: https://telegra.ph/Landespressekonferenz-Baden-W%C3%BCrttemberg-eV-07-10

AfD Baden-Württemberg bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes am 22. Juni 2023. https://t.me/wim4u/44173

https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93d.html