Veröffentlicht 30. Juni 2022.
Aktualisiert am 30. Juni 2022 | 11:08 Uhr
Wer erinnert sich noch an den Auftritt von der hier? Kurz nachdem diese Dame mehr oder minder offen zu Straftaten aufrief, wurde sie mit einem Auftritt bei ARD-ZDF zu gelenkten Demos auf dem G7-Gipfel belohnt. Die öffentlich-rechtliche Sendergruppe gibt damit Personengruppen mit extremistischen Aufrufen eine riesige Plattform. In folgender Form äußerte sich die Protagonistin von ARD-ZDF:
“Ich halte es für legitim, die Adressen von Nazis, Klimafaschos und Konzerneigentümer:innen zu veröffentlichen. Die Frage ist halt, was dann damit gemacht wird: Das Haus mit Farbe bewerfen oder Grafitti, cool. Gewalt gegen Leute schwierig…” Lisa Poettinger, 13.6.2022
https://mobile.twitter.com/lisapoettinger/status/1536288260103843840, https://archive.ph/wip/Yjvxd
Man darf davon ausgehen, dass mit solchen Auftritten der Raum für extremistische Regierungspolitik bereitet werden soll. Die Strategie dabei ist ganz offensichtlich, irgendwo in der Mitte wird die Wahrheit angeblich liegen, zwischen dem hier und anderen von ARD-ZDF präsentierten gemäßigt radikalen Positionen.
Ich drücke mich hier noch vorsichtig aus bei der Bewertung. Wenn man nämlich den ersten Teil der Twitter-Botschaft genauer betrachtet, liest man, dass sensible persönliche Daten veröffentlicht werden sollen. Und das stellt eine Gefahr dar. Die unschuldig wirkende und wohl absichtsvoll weiblich und jung gewählte Protagonistin soll über die Gefährlichkeit ihrer Extremistenfreunde hinwegtäuschen. September 2021 hat der Bundestag das Verbreiten persönlicher Daten in der Öffentlichkeit, um potenzielle Angriffsziele zu ermöglichen, unter Strafe gestellt. Im Strafgesetzbuch 126a§ heißt es: “Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten. Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“