Veröffentlicht 14. September 2023.
Aktualisiert am 17. September 2023 | 14:08 Uhr
Ich habe noch keine Rückmeldung wegen Aufhebung der Neutralität von Landtagspräsidentin Muhterem Aras von der Staatsanwaltschaft Stuttgart erhalten, nach meiner erneuerten Strafanzeige gegen sie. Die Strafanzeige im Wortlaut ganz unten. Die über § 146 und § 147 Gerichtsverfassungsgesetz durch die Landesregierung weisungsgebundene Staatsanwaltschaft hat die Nachricht mit den neuen Beweisen für die Strafanzeige bereits Mitte Juli erhalten und sich seither in keinster Weise gerührt. Frau Aras ließ mir in seltsamer Weise ein Hausverbot erteilen, weil ich sie und ihren Parteikollegen Herrn Winfried Kretschmann bei öffentlichen Anlässen filmte und journalistische Arbeiten durchführte. Das hat sie vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart teilweise sogar ausdrücklich zugegeben und teilweise schlüssig offenbart.
Bild-Quelle: Aras präsentiert sich 2022 zusammen mit einem über sie bei meinem Eilprozess gegen den Landtag urteilenden Richter Benjamin Singer in einem Beitrag der sogenannten Baden-Württemberg Stiftung gGmbH unter dem Titel “Gesichter des Rechtsstaats”
Aras lässt zudem ein Geheim-Dossier über mich führen, dessen Existenz sie durch den Datenschutzbeauftragten des Landtages im Juni 2023 lügenhaft verneinen ließ. Angekündigt wurde gestern nun eine Antwort auf meine erneute DSGVO-Nachfrage Anfang September auf meine Daten beim Landtag, nachdem die Unwahrheiten wohl durch mangelnde interne Abstimmung der unterschiedlichen Versionen der Erzählungen innerhalb der Landtagsverwaltung gegenüber unterschiedlichen Adressaten aufflogen.
Die gegenüber meiner Kamera wohl bis zur Illegalität äußerst scheue Landtagspräsidentin verweigert ausdrücklich jede Begründung einer Nichtbeantwortung von Presse- oder Bürgeranfragen und kam damit sogar vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch. Das Verwaltungsgericht sicherte mir die Zuleitung aller Akten in meinem Prozess um Informations- und Pressefreiheit bei Prozessbeginn ausdrücklich ohne weitere Aufforderung zu. Ich hatte explizit als juristischer Laie diesbzgl. entsprechend um Auskunft gebeten. Ich müsse doch nicht jedes Mal nachfragen hieß es damals im Gegensatz zu heute. Wie oft Frau Aras bzw. ihre Mitarbeiter die drei Verwaltungsrichter einbestellt haben bzw. in Kontakt standen in Bezug auf meinen Eilprozess auf Auskunft gegen Landtag, teilte mir das Gericht auf meine konkrete Anfrage nicht mit. Stattdessen erhielt ich Ende August nun die Antwort von dort, dass man beim Verwaltungsgericht Stuttgart Bürger- und Presseanfragen in eigener Sache unabhängig der Bürgerrechte lediglich aus Kulanz beantwortet und offenbar so auch meine Klage behandelte und mögliche zukünftige Klagen gegen den Landtag behandeln will: “Das Gericht weist darauf hin, dass das Verfahren durch Beschluss vom 27.07.2023 beendet wurde. Lediglich aus Kulanz wird daher auf Ihre Anfrage geantwortet.” Freilich ohne mir Einsicht auf Akten zu geben, auf die sich das Urteil mit den Diffamierungen der Landtagspräsidentin und ihrem ebenso kamerascheuen PR-Leiter Willi Reiners gegen mich ausdrücklich bezieht. Das war genau jener gerichtliche Beschluss, bei dem das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Landtag bestätigte, dass es noch nicht einmal eine Nichtbeantwortung von Presse- oder Bürgeranfragen begründen müsse.
Nachtrag vom 15.9.2023: Als Wendung in der Sache empfinde ich es nicht, wenn mich das Verwaltungsgericht Stuttgart nun im Nachgang darauf aufmerksam macht, dass es die Information über das Landtagsdossier meiner Person im Mai 2023 zur Prozessakte nahm, aber eben nicht ein einziges Blatt aus dem Landtagsdossier selbst. Es wirkt abgesprochen, wenn die Richter die Lügengeschichten der Landtagsverwaltung mit diffamierenden Halbwahrheiten weitertragen und im Urteil auf Details fokussieren, die im Vortrag des Landtages selbst so gar nicht vorkamen. Speziell geht es hier darum, dass ich die Namen der Mitarbeiter in der PR-Abteilung des Landtages in einem meiner Videos genannt haben soll, die auch auf der Website des Landtages stehen, woraus absichtsvoll missverständlich irgendein Delkit versucht wird zu konstruieren. Die Richter haben sich an dieser Diffamierung meiner Person beteiligt, wenn sie Halbwahrheiten weitertragen, ohne deren Grundlage oder irgendeinen direkten Beweis in die Prozessakte aufzunehmen.
Bild: Befremdlich. Der mit meinem Eilurteil auch betraute Verwaltungsrichter Benjamin Singer kämpft angeblich für Gewaltenteilung, und zwar gemeinsam mit der Exekutive und Legislative bzw. zusammen mit Landtagspräsidentin Muhterem Aras in der Baden-Württemberg Stiftung gGmbH unter dem Titel “Gesichter des Rechtsstaats”
Vom 18.7.2023 mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart per Fax:
Neue Beweise wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung zu Strafanzeige 2 Js 103848/22
Sehr geehrte Damen und Herren,
es sind neue Beweise wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung aufgekommen zur Strafanzeige 2 Js 103848/22.
In meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (Az. 1 K 1441 / 23) auf Auskunft gegen den Landtag haben die Landtagspräsidentin Muhterem Aras und ihre Mitarbeiter am 17.4.2023 zugegeben, dass das erteilte Hausverbot gegen mich ergangen war, weil ich den Ministerpräsidenten Juni / Juli 2022 bei einer Pressekonferenz gefilmt hätte, obwohl das natürlich in Wahrheit erlaubt ist. Ich hätte zudem mit der Beschuldigten Aras am Tag der Offenen Türe im Juli 2022 zudem angeblich ein “Wortgefecht” geführt und dies sei im Landtagsplenum verboten und daher mit einem Hausverbot zu ahnden. Rückfragen zu den beleidigenden Unwahrheiten verweigert Frau Aras sogar vor dem Verwaltungsgericht. Frau Aras verweigert die Beantwortung von Rückfragen nun seit drei Monaten, da ihre Behauptungen ganz offensichtlich keine Rückfrage standhalten.
Die Beschuldigte wirft dem Anzeigenerstatter in ihrem Schriftsatz vom 18.4.2023 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Seite 2 letzter Absatz zunächst tatsächlich ausdrücklich in falscher Weise vor, die öffentliche Person Winfried Kretschmann im Zuge einer offiziellen Regierungspressekonferenz gefilmt zu haben: “Der Antragsteller hatte den Ministerpräsidenten beim Verlassen der Pressekonferenz gefilmt, was ihm vom Vorstand der LPK untersagt wurde.” Das Verbot galt allerdings nur dem Anzeigenerstatter und nicht allen anderen Journalisten, wie diese werden bezeugen können. Aber diesem Verbot sei ein dem Anzeigenerstatter anzulastender “Konflikt” entstanden. Die wohl intendierte Beschreibung der Situation stimmt so auch nicht, aber wie dem auch sei. Seither ist jedenfalls nicht bekannt, dass Winfried Kretschmann sich ins Privatleben zurückgezogen hätte, wenn es dann auf Seite 3 oben dann heißt, der Anzeigenerstatter dürfe vor der Türe nur keine Personen filmen, an denen “kein öffentliches Interesse besteht”. Die Beschuldigte hat sich hier selbst verraten. Es ist der Beweis, dass die Beschuldigte illegale Filmverbote erteilt und Unwahrheiten über den Anzeigenerstatter verbreitet, um einen unliebsamen Journalisten wie den Anzeigenerstatter aus dem Landtag loszuwerden.
Frau Aras verweigert weiterhin hartnäckig Auskunft auch vor dem Verwaltungsgericht dazu, ob sie, egal auf welche Art, jegliches Ansprechen und jegliche in Person vorgetragene Fragen an die Präsidentin des Landtages dem Anzeigenerstatter untersagt hatte, weil der Anzeigenerstatter, so die mündliche Begründung, ja schon eine schriftliche Absage für ein Interview erhalten hatte. Es ist sozusagen beruhigend zu erfahren, dass die Personenschützer die Landtagspräsidenten notfalls zurückgehalten hätte, damit die Landtagspräsidentin nicht auch noch gegen den Anzeigenerstatter “handgreiflich” wird (Schriftsatz 18.4.2023 vor dem Verwaltungsgericht Seite 3 unten).
Es ist nun vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart festgehalten und nachgewiesen, dass Frau Aras dem Anzeigenerstatter gegenüber nicht nur unhaltbare individuelle spezielle Verbote auferlegt oder auferlegen lässt (Film-Verbot des Ministerpräsidenten), sondern auch bewusste Unwahrheiten über den Anzeigenerstatter verbreitet, ganz offensichtlich um ihn in seiner Reputation zu schaden und Kritik an der Medienpraxis der Landtagsverwaltung zu verhindern. Frau Aras teilt gegenüber dem Verwaltungsgericht unter anderem mit, dass Anzeigenerstatter Fragen an die Landtagspräsidentin angeblich hätte “schriftlich einreichen” können, wie es im Schriftsatz vom 18.4.2023, Seite 3 Mitte heißt, während der Anzeigenerstatter Frau Aras neben der Pressestelle auch zwei Mal zusätzlich persönlich am 30.8.222 und 8.12.2022 per Fax ohne jegliche Antwort angeschrieben hat und ja gerade deshalb beim Verwaltungsgericht Stuttgart klagt.
Angeblich hätte der Anzeigenerstatter Frau Aras “bedrängt”, bloß weil er um ein Interview gebeten hat und der Anzeigenerstatter hätte angeblich eine Aufforderung zu “Abstand” nicht eingehalten. Frau Aras teilt im Schriftsatz vom 18.4.2023 gegenüber dem Verwaltungsgericht unwahr mit: “Es kam zu einem Wortgefecht, in das sich auch ein Begleiter des Antragstellers einmischte.” Der Anzeigenerstatter hatte nach eigener Erinnerung nie ein “Wortgefecht” mit Frau Aras. Sie hatte kein einziges Wort an den Anzeigenerstatter gerichtet, sondern den Anzeigenerstatter einfach ignoriert und sich abgewendet, um dann hinterher den PR-Manager Willi Reiners gegen den Anzeigenerstatter zu schicken. Die Beschreibung der Situation durch Frau Aras und die von ihr angewiesenen Mitarbeiter ist verleumderisch. Der Anzeigenerstatter hat die Landtagsverwaltung vergeblich dazu aufgefordert, Rückfragen zum angeblichen “Wortgefecht” zwischen der Person des Anzeigenerstatters und der Person der Landtagspräsidentin zu beantworten. Denn diesen bestimmten Vorgang bestreitet der Anzeigenerstatter. Für den Anzeigenerstatter zeigt sich die extreme Zähheit, die tatsächlichen oder angeblichen Regeln aus der Landtagsverwaltung unter der Führung von Frau Aras herauszukitzeln. Es wird über die Klage vor dem Verwaltungsgericht gut offenbar, wie der Anzeigenerstatter mühsamst und vergeblich versucht, sich bei einem nächsten Besuch angeblich regelkonform verhalten zu können. Selbst wenn es ein Wortgefecht zwischen dem Anzeigenerstatter und der Frau Aras gegeben hätte, was wäre dabei gewesen? Frau Aras will beim Vorgang der Befragung, was denn nun genau im Landtagsgebäude erlaubt ist, selbst nach Einschaltung des Verwaltungsgerichts auf keinen Fall auf ein Normalmaß beschleunigen bzw. verweigert weiterhin jegliche Antworten. Ganz offensichtlich können die Behauptungen von Frau Aras irgendwelche Rückfragen nicht standhalten. Wortgefechte sind in einem Plenum laut Angabe von Frau Aras im Parlament nun auch verboten und mit einem Hausverbot zu ahnden. Noch einmal: Angeblich sind in einem Parlament Wortgefechte verboten und begründen ein Hausverbot. Dies wurde dem Anzeigenerstatter durch Frau Aras im Schriftsatz vom 18.4.2023 vor dem Verwaltungsgericht mitgeteilt. Im Plenum des Parlaments seien keine Wortgefechte erlaubt. Aber wie gesagt, nach Erinnerung des Anzeigenerstatters hat ein solches Wortgefecht sowieso nicht stattgefunden konkret zwischen der Person des Anzeigenerstatters und der Frau Aras.
Bitte halten Sie mich in Bezug auf eine Wiederaufnahme und Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger
Bitte um Herausgabe meiner “Verwaltungsakte” nach Treffen der Verwaltungsrichter mit Landtag
vom 24. März 2023: