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Veröffentlicht 2. Dezember 2021.
Aktualisiert am 2. Dezember 2021 | 12:09 Uhr

Nachdem der erste Schock des Urteils des Bundesverfassungsgerichts verdaut ist, sichtet der Autor dieses Artikels die Auslandspresse. In einer vernichtenden Bewertung aus der neutralen Schweiz wird offenbar mehr oder wenig deutlich ausgedrückt, dass das höchste deutsche Gericht eine Abhilfe durch die Justiz angeblich nicht mehr ermögliche: “Eine echte Auseinandersetzung mit den Argumenten der Antragsteller findet nicht statt.” Die durchaus angesehene Neue Züricher Zeitung spricht es nicht aus. Aber die Worte bedeuteten, dass jetzt Artikel 20 Absatz 4 in Kraft treten würde. Dass es sich bei den Corona-Maßnahmen, um totalitäre Unrechtsbefehle handeln könnte, das wies Stephan Harbarth schon im Februar 2021 per Interview weit von sich und bestätigte damit den Freifahrtschein für Merkel, die dann auch prompt die “Bundesnotbremse” zwei Monate später einführte.

Der Einstieg der Analyse eines ausländischen Zeitungsartikels ist eine starke Überschrift: “Die Ja-Sager aus Karlsruhe winken die strittigen Massnahmen einfach durch”. Weiter unten steht ebenfalls in einer Überschrift deutlich, dass der Grundrechtsschutz aufgehoben wäre: “Der Bürger hat keine Verbündeten mehr.” Die Zeitung stellt die für das Corona-Regime ungeheure Frage offen in den Raum, ob diese Richter noch Recht sprechen oder einfach nur “Verbündete” der Regierenden seien.

Das Bundesverfassungsgericht übernähme die Argumentation der Bundesregierung, ohne sich mit den Beweisanträgen der Kläger überhaupt auseinanderzusetzen. Die Richterriege um den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts habe sich von denselben angeblich sachkundigen Dritten beraten lassen, wie die Bundesregierung. Als ob die nötige Kontrolle so überhaupt möglich wäre, fragt die Neue Züricher Zeitung. Und tatsächlich, noch nicht einmal eine Möglichkeit einer Kritik am RKI findet man in der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichts. Deutsche Anwälte warten auf ihr schriftliches und textlich umfangreicheres Urteil.

Kritisiert wird anderenorts geradezu eine Arbeitsverweigerung und unzureichende Kommunikation mit Klägern und Bürgern, während ein Abendessen im Kanzleramt mit Merkel oder andere Treffen und viele fragwürdigen Termine und Feierlichkeiten durch Bundesverfassungsrichter auf CDU-Veranstaltungen oder in Parteienstiftungen stattfinden. Zeit für Interviews in zuvor deutlich positionierten Zeitungen, für Reden auf Parteienveranstaltungen oder für Lehrstuhltätigkeiten als Professor an einer Universität finden die Bundesverfassungsrichter. Zuletzt gab es die Teilnahme des Gerichtspräsidenten an der zentralen Abschlussveranstaltung der Bundeswehr nach Ende des Afghanistan-Einsatzes am 14. Oktober, eine pompöse interne Feierlichkeit am 12. November in Karlsruhe (siehe Titel-Foto. WIM war vor Ort) oder eine Kranzniederlegung für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft am 15. November 2021.

 

https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/verfassungsgericht-winkt-corona-notbremse-einfach-durch-ld.1657918

https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verfassungsrechtlich_gaenzlich_unbefriedigende_Entscheidung_des_Bundesverfassungsgerichts_in_Sachen_Bundesnotbremse

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/das-kann-unmoeglich-das-letzte-wort-sein-anwalt-kritisiert-bundesverfassungsgericht-a3649505.html

WIM vor Ort in Karlsruhe am 12. November 2021: