Veröffentlicht 24. Juni 2023.
Aktualisiert am 24. Juni 2023 | 20:26 Uhr
Der Verfassungsschutz Bericht aus Hamburg von 2022 offenbart, dass die sogenannten rechtsextremistischen Straftaten, die verzeichnet werden, eigentlich gar nichts aussagen. Auf Seite 92 wird Entsprechendes wörtlich mitgeteilt: “Die fast nur im Phänomenbereich PMK rechts auftretenden Tatbestände der Propagandadelikte und der als Hasskriminalität eingestuften Beleidigung beeinträchtigen die Vergleichbarkeit der Zahlen in zunehmendem Umfang.”
Die Angabe von angeblich ach so steigenden rechten Straftaten hat keinerlei Aussagekraft, teilt der lokale Verfassungsschutz in Hamburg mit. Es geht hier um sogenannte rechtsextremistisch eingestufte Straftaten, die zwar anstiegen, aber man relativiert dies. Wörtlich heißt es im Bericht: “Die vorliegenden Daten zu Tatverdächtigen deuten darauf hin, dass die Taten in vielen Fällen aus einem Randständigenmilieu heraus, häufig in alkoholisiertem Zustand und in Provokationsabsicht gegenüber Sicherheitskräften, begangen werden.” Deutlicher kann man es kaum ausdrücken. Wörtlich heißt es dann: “Insofern bleibt die Aussagekraft der Zahl der Propagandadelikte für die Entwicklung extremistischer Kriminalität begrenzt.” Kein Wunder also, dass die Anzahl der sogenannten rechten Straftaten vordergründig deutlich höher ist als in anderen sogenannten Phänomenbereichen, gibt der Verfassungsschutz in Hamburg zu.
Man kann bemerken, dass der Verfassungsschutz im Bund unter Thomas Haldenwang derartige Klarstellungen ausgemerzt hat. Es gibt zwar offiziell hohe angebliche oder sogenannte rechtsextremistische Straftaten, aber fast keine von diesen wird in irgendeiner Gefahr resultieren, dass der Bundestag gestürmt werden würde. Vielmehr sitzt manch verärgerter Bürger vor dem PC mit einem Bier in der Hand und hackt ein paar unschöne bzw. beleidigende Aussagen in die Kommentarfunktion bei Facebook ein.
Seite 92 Verfassungsschutzbericht Hamburg:
3. Politisch motivierte Kriminalität (PMK)
Die Zahl der als rechtsextremistisch eingestuften Straftaten stieg 2022 deutlich auf 4841 Fälle (2021: 382) an. Gleiches gilt für die rechtsextremistischen Gewalttaten mit 56 (2021: 30). Nach Auswertung der dem LfV vorliegenden Meldungen entfiel mit 279 Fällen (2021: 238) erneut der größte Anteil der als rechtsextremistisch eingestuften Straftaten auf sogenannte Propagandadelikte (insbesondere Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB). Propagandadelikte werden als sogenannte „echte Staatsschutzdelikte“ grundsätzlich als extremistisch eingestuft, obwohl sie nicht als gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen nach dem Hamburgischen Verfassungsschutzgesetz zu werten sind. Die vorliegenden Daten zu Tatverdächtigen deuten darauf hin, dass die Taten in vielen Fällen aus einem Randständigenmilieu heraus, häufig in alkoholisiertem Zustand und in Provokationsabsicht gegenüber Sicherheitskräften, begangen werden. Insofern bleibt die Aussagekraft der Zahl der Propagandadelikte für die Entwicklung extremistischer Kriminalität begrenzt. Vor diesem Hintergrund ist auch der Befund zu erklären, dass der Anteil der als extremistisch eingestuften Straftaten deutlich höher liegt, als in anderen Phänomenbereichen. Die fast nur im Phänomenbereich PMK rechts auftretenden Tatbestände der Propagandadelikte und der als Hasskriminalität eingestuften Beleidigung beeinträchtigen die Vergleichbarkeit der Zahlen in zunehmendem Umfang.
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