Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 27. April 2022.
Aktualisiert am 27. April 2022 | 14:25 Uhr

Seit zwei Jahren wird das Parlament in Baden-Württemberg vom Wähler mit Besucherverbot hermetisch abgeriegelt. Ich wollte eben kurz telefonisch nachfragen, ob es nicht doch eine Möglichkeit besteht einmal hereinzukommen (0711 2063-227), aber es gab nur einen Anrufbeantworter. Damit die Abschottung des Parlaments durch eine kleine Clique nicht allzu sehr auffällt, dafür haben die Führer der Geschicke im Bundesland ausreichend Kontrolle über die Medien. Vor kurzem haben sie sich zusätzlich eine spezielle Durchleuchtung bei der Eingangskontrolle für Mitarbeiter der Parlamentarier ausgedacht. Ein polizeiliches Führungszeugnis reichen dem mit Tipps für das Vorgehen gegen unliebsame Demonstranten beschäftigte Innenminister Thomas Strobl und der umstrittenen Landtagspräsidentin Muhterem Aras bei weitem nicht aus. Sie wollen unbedingt möglichst alles ausspähen können über jeden einzelnen Volksvertreter, die als unabhängig gewählt wurden.

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg sieht die Arbeit der Parlamentarier “beeinträchtigt” und gleichzeitig sei der angeblich “bezweckte Schutz von Leib und Leben der Abgeordneten gerechtfertigt”. Die ständige erkennungsdienstliche Überwachung von AfD-Mitarbeitern geht weiter, gegen die die Fraktion geklagt hatte. Mitarbeiter gewählter Parlamentarier erfahren durch Innenministers Strobl eine Sonderbehandlung. Das ihm unterstellte Landeskriminalamt führt eine sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung durch und greift dabei auf vorhandene Daten in polizeilichen Informationssystemen zurück.

Nachtrag zum Anruf im Parlament Baden-Württemberg: https://t.me/wim4u/38188