Veröffentlicht 15. März 2021.
Aktualisiert am 15. März 2021 | 20:42 Uhr
Der Anteil der Briefwähler im Gegensatz zum Anteil der Urnenwähler für das gesamte Bundesland Baden-Württemberg, aber vor allem für Kreise und für Städte, wird nicht kommuniziert. Mehr noch, man will es auch nicht auf Nachfrage veröffentlichen. Das Statistische Landesamt will mir die Daten nicht zukommen lassen vor der Verkündung des amtliches Endergebnisses. Man nimmt dem Wähler die Zeit, die Wahl zu überprüfen. Ein Vergleich vom Anteil der Briefwahlen zum Beispiel mit dem Anteil der Nichtwähler könnte sehr Erhellendes zu Tage fördern. Vor allem wenn man Nachbarkreise und Nachbarstädte vergleicht, könnte es sich herausstellen, dass Ergebnisse in keinster Weise plausibel sind und völlig unerklärliche Anteile enthalten. Nochmal, das Bundesland Baden-Württemberg will mir die Komplett-Anteile der Briefwahlen NICHT mitteilen, geschweige denn für einzelne Städte und Wahlkreise. Noch interessanter wären die durchgängigen Hinweise auf angebliche Briefwahlergebnisse für Parteien. Aber danach fragte ich ja noch nicht einmal. Ich wollte ja nur den Anteil der Briefwähler im jeweiligen Wahlbezirk und noch nicht einmal für einzelne Parteien. Und ich erhalte diese Information einfach nicht. Das ergab eben mein Anruf bei dem Statistischen Landesamt für Statistik in Baden-Württemberg: Tel.: +49 711 641-2833. Ich solle mich bzgl. einer Beschwerde wenden an: postelle@stala.bwl.de
Übrigens, wie ein Gericht feststellte und wie ich es schon bei einer anderen Anfechtung hörte, reichen Gerichten zur erfolgreichen Klage eine gänzliche Ignoranz bezüglich der Vorschriften zur Durchführung einer Wahl nicht aus. In einem Fall in Stuttgart 2015 waren angeblich die “Verletzungen insoweit ohne Einfluss auf das Ergebnis der Wahl gewesen”. Der Kläger soll demnach dann auch gleich die alle einzelnen Vergehen nachweisen und dass nicht nur die Vorschriften ignoriert wurden. Nochmal, es sollen tatsächlich in erheblicher Menge im Einzelnen Verstöße nachgewiesen werden. Auch völlig unplausible Ergebnisse reichen für eine Anfechtung nicht aus. Noch nicht einmal statistisch gesehen gigantische unmögliche Wahrscheinlichkeiten werden anerkannt, um eine Wahl anfechten zu können, wie ich in einem Interview mit dem heutigen Mitglied des Bundestages Stefan Keuter herausfand, der mir zur Anfechtung der NRW-Wahl 2016 Auskunft gab.
Hier die derzeit noch nicht vorhandene Informationen zu Briefwahlanteilen: https://www.statistik-bw.de/Wahlen/Landtag/02035031.tab?R=LA
https://www.statistik-bw.de/UeberUns/Kontakt/
Angeblich laufen die Fristen erst, wenn das Endergebnis vorliegt. Mindestens wird jedoch die Zeit der Überprüfung gekürzt. Diesbezüglich wurde dieser Artikel um 16:50 am 15.3.2021 angepasst. Siehe § 3: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlPrG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-WahlPrGBWpP3
Urteil zu einem Vorwurf einer Unregelmäßigkeit: https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Anfechtung+der+Buergermeisterwahl+in+Gundelsheim++2015+-+muendliche+Verhandlung+-
“Interview mit Stefan Keuter (MdB) Tipps Wahlbeobachtung Hessen, Anfechtung NRW” https://youtu.be/2Ho3bZTdXAw
“Wahlbeobachtung Hessen: Lehren aus NRW 2017? AfD-PK zum Nachweis eines evtl. Wahlbetrugs 2017” https://youtu.be/Alof8mNBaJg