Sa. Dez 2nd, 2023

Veröffentlicht 3. April 2023.
Aktualisiert am 3. April 2023 | 21:44 Uhr

In einem Video erläutert ein offenbares Opfer einer GSG9-Hausdurchsuchung als “Zeuge” ausführlich, wie er mit Kabelbinder gefesselt wurde und wie der Tag ablief. WIM legt sich fest: Wenn die Ausführungen des Vorsitzenden eines Polizisten-Vereins, Björn Lars Oberndorf, auch nur grob stimmen, war die Aktion komplett rechtswidrig. Immerhin hat eine Richterin eines der höchsten Gerichte der BRD den Durchsuchungsbeschluss unterschrieben. Nach den Angaben von Oberndorf war entgegen besonderer zwingender rechtlicher Erfordernisse für Zeugen, die Durchsuchung begründet worden wie bei Beschuldigten. Motto: Man schaut sich einfach mal um. Sein Haus wurde von einer erheblichen Masse von Polizisten durchsucht. Welcher Nachbar wird glauben, er sei lediglich “Zeuge”? Deutsche Medien schweigen eisern zu den Umständen und rechtlichen Fragwürdigkeiten, wie diese Hausdurchsuchungen bei ausdrücklich völlig unschuldigen Bürgern zustande kamen. Aus der Schweiz erreicht WIM ein Entwurf für Schreiben an deutsche Medien.

Symbol-Foto

WIM hatte in mehreren Beiträgen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen von ausdrücklichen Zeugen angezweifelt. Allein die extreme Anzahl von 14 Hausdurchsuchungen bei durch die Ermittlungsbehörden ausdrücklich als Zeugen geführten Personen macht nicht nur Laien stutzig. WIM berichtet auch über ein weiteres Opfer dieser mutmaßlichen Willkür-Maßnahme, der unmittelbar Strafanzeige stellte wegen Rechtsbeugung.

Zur freien Verwendung hat Autor Claudio Zanetti, www.zanetti.ch, folgenden Text für Bürger geschrieben, die auf die Redaktionen einwirken wollen:

 

An die Redaktion. Spezialeinheit der GSG 9 und Kabelbinder gegen Zeugen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Mittwoch, dem 22. März 2023 stürmte eine Spezialeinheit der GSG 9 das Einfamilienhaus von Björn Lars Oberndorf in Nordrhein-Westfalen. Im Zuge dieser Aktion wurde Oberndorf, der auch erster Vorsitzender des Vereins Polizisten für Aufklärung ist, mit Kabelbindern an einen Stuhl gefesselt. Daraufhin wurde ihm eröffnet, dass es um eine Beweissicherung gehe, da er Zeuge in einem Ermittlungsverfahren sei.
Obwohl eine solche Aktion gegen einen Zeugen – nicht gegen einen Beschuldigten! – rechtsstaatliche Gepflogenheiten mit Füssen tritt, fand die Angelegenheit in Ihrem Medium keinerlei Erwähnung.

Da Medien die Kontrolle der Staatsmacht gerne als ihre vornehmste Aufgabe bezeichnen, frage ich Sie:
Was muss eigentlich geschehen, bis sie dieser Aufgabe nachkommen?
Und fürchten Sie nicht, dass es dann zu spät sein könnte?

Mit freundlichen Grüssen

 

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