Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 14. Februar 2023.
Aktualisiert am 14. Februar 2023 | 23:36 Uhr

Anders als am 29.8.2021 auf Twitter zu verstehen war, gab es bis heute doch keine disziplinarischen Maßnahmen gegen die mutmaßlichen Prügelpolizisten vom August 2021, die unter anderem das Knie gegen den Kopf eines wehrlosen Demonstranten schmetterten. In dem speziellen Fall wurde dem Demonstranten für Grundrechte an den Haaren gezogen und anscheinend hing die Hose herunter. Die ganz offenkundig dem Videomaterial nach zu urteilen völlig aus dem Ruder laufende Polizeigewalt richtete sich gegen Kritiker der sogenannten Corona-Maßnahmen. Damals, wohl weil sich sogar der Folterbeauftragte der UN, Nils Melzer, Tage zuvor schon bei anderen ähnlichen Fällen einschaltete, hieß es noch direkt, es gäbe Ermittlungen gegen die Polizisten und “dienstrechtliche Konsequenzen knüpfen daran an”. Was das in Wirklichkeit bedeutet, erfahre ich jetzt endlich. Wir hätten den Tweet wohl genau lesen müssen. Denn mutmaßliche Prügelpolizisten, die sich gegen Kritiker der Corona-Maßnahmen dem Anschein nach völlig daneben benehmen, werden so lange geschützt, wie es nur geht. Jahrelang. Die Polizisten mussten bis heute keinerlei Sanktionen erfahren, wie ich Anfang Februar 2023 endlich erfahren habe: “Disziplinarrechtliche Prüfungen und Maßnahmen erfolgen erst nach dem justiziellen Abschluss der Strafverfahren.”

Ein Jahr lang gab es einen Krimi über die dann am Ende erzielte lapidare Antwort auf meine Presseanfrage. Um die läppischen Zeilen vom Februar 2023 nicht mitteilen zu müssen und abzuwehren, hat die Polizei Berlin einen hohen Aufwand betrieben. Ich schaltete zweimal die Datenschutzbehörde Berlin ein. Warum eine Antwort der Behörden auf meine Presseanfrage noch im September 2022 angeblich ganz sicher die Persönlichkeitsrechte der Polizisten verletzen würde und dann im Februar 2023 plötzlich doch nicht mehr, möge jeder für sich beantworten.

  • 2022 02 17 Anfrage durch WIM
  • 2022 02 18 Polizei Berlin fordert als Vorbedingung, ich solle mich als Journalist ausweisen
  • 2022 02 18 WIM fragt, wie die Polizei das Wort “Journalist” definiert
  • 2022 08 01 Erinnerung an WIM-Anfrage vom 2022 02 17 und Zusendung Presseausweis
  • 2022 08 02 Polizei Berlin fordert “Arbeitsproben o.ä”
  • 2022 08 04 WIM sendet zwölf Seiten mit Links zu WIM-Artikeln als Arbeitsprobe
  • 2022 09 13 Beschwerde bei Datenschutzbehörde Berlin gegen Polizei Berlin wegen Verletzung Informationsfreiheitsgesetz
  • 2022 09 20 Eingangsbestätigung Datenschutzbehörde Berlin
  • 2022 11 11 Datenschutzbehörde antwortet für Polizei Berlin: Öffentlichkeit habe kein Anrecht auf diese Informationen: “Auskunftsrechte Dritter zu dienstrechtlichen Konsequenzen für die handelnden Polizeibeamten bestehen nur unter den engen Voraussetzungen des § 50 Beamtenstatusgesetz (i. V. m. § 88 Abs. 2 Landesbeamtengesetz).”
  • 2022 12 07 WIM-Beschwerde bei Datenschutzbehörde Berlin wegen Speicherung meiner persönlichen Daten wie Presseausweis und Arbeitsproben bei Polizei Berlin, wenn von vornherein nie die Absicht bestand auf meine Presseanfrage zu antworten.
  • 2022 12 29 Polizei Berlin kündigt Antwort an bis zum 15. Januar 2023.
  • 2022 01 10 Polizei Berlin bittet um die Zusendung der “Original-Twitter-Links” und offenbart Unwillen oder Unvermögen, diese selbst von Nitter abzuleiten.
  • 2022 01 24 Nochmalige Zusendung von Twitter-Links an Polizei Berlin durch WIM. Ursprüngliche Links bei Nitter waren nicht mehr erreichbar
  • 2023 02 02 Endlich antwortet die Polizei Berlin auf die ursprüngliche WIM-Anfrage

 

WIM-Beschwerde bei Datenschutzbehörde Berlin vom 7.12.2022 wegen Speicherung meiner persönlichen Daten wie Presseausweis und Arbeitsproben bei Polizei Berlin, wenn von vornherein nie die Absicht bestand zu antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Polizei Berlin hat als offenbar vorgetäuschte Vorbedingungen für die Beantwortung meiner journalistischen Anfrage nach und nach erzwungen, dass ich Daten von mir preisgebe. Ich solle mich als “Journalist ausweisen” (18.2.2022), einen “Nachweis journalistischer Tätigkeit” beibringen (01.08.2022) und “Arbeitsproben o. ä.” zusenden (01.08.2022). Diese Daten habe nach bestem Verständnis versucht zu tun, aber Antworten auf meine Anfragen erhielt ich trotzdem nicht und auch keinen Hinweis darauf, was mit meinen Daten geschieht, die man widerrechtlich anforderte, wenn man am Ende doch in keinster Weise Bescheid erteilt oder womöglich niemals die Absicht hatte, journalistische Fragen zu beantworten.

Bitte teilen Sie der Polizei Berlin mit, dass die Erhebung und Speicherung von Daten zu meiner Person so sicherlich nicht rechtmäßig ist. Keineswegs habe ich irgendwelche Angaben freiwillig gemacht. Die Einreichung von Informationen erfolgte, weil mich die Pressestelle der Polizei dazu nötigte. Womöglich wollte man nur Hürden aufbauen, denn die Presseanfrage beschäftigte sich kritisch mit dem Umgang gegenüber dem Bürger. Es ging in der Presseanfrage um illegale Polizeigewalt. Womöglich wurde durch die Pressestelle mit einer rechtswidrigen Erhebung von Daten versucht, einem Journalisten Angst einzujagen, damit dieser von Presseanfragen absieht. Fest steht, am Ende täuschte die Pressestelle der Polizei nur vor, mir meine Presseanfrage beantworten zu wollen und forderte jedoch trotzdem die Zusendung.

Selbst nach Einschaltung der Beschwerdestelle des Landes zur Informationsfreiheit (Az. ***.***, 11.11.2022), wollte sich die Pressestelle nach Einforderung, Erhebung und offenkundig Speicherung meiner Daten sich in keinster Weise dazu durchringen, einem Bürger und Journalisten auf eine Anfrage zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Jügen Felger

 

29.8.2021, Berlin

 

1.8.2021, Berlin

 

 

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