Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 27. Mai 2023.
Aktualisiert am 27. Mai 2023 | 17:39 Uhr

Auf verdeckte Weise hat die BRD dem Pink-Floyd-Sänger Roger Waters ab sofort ein generelles faktisches Auftrittsverbot erteilt, und damit ein faktisches Berufsverbot. Und zwar im kompletten Bundesgebiet. Dies erreicht das Innenministerium von Berlin mit der Anweisung an die Polizei, dem Künstler Volksverhetzung vorzuwerfen. Das politisch-mediale System verplappert sich dabei und teilt offiziell mit, dass die Regierung anscheinend aufgetragen hat, unabhängig vom Ausgang einer angeblichen Prüfung, die Sache auf jeden Fall nach “Abschluss der polizeilichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu übergeben”. Erst die Staatsanwaltschaft würde dann entscheiden, “ob wirklich eine Straftat besteht”. Die Polizei dient also nur der Vortäuschung eines rechtsstaatlichen Vorgehens und darf weder die Strafanzeige abweisen noch mögliche Ermittlungen einstellen.

Um vor einem Aufkommen totalitärer Verhältnisse zu warnen, wie er es seit Jahrzehnten tut, hat der Künstler aktuell unter anderem den Namen Anne Frank in riesigen Lettern gezeigt, wie der MDR in einem Bericht mitteilt. Waters hatte bei seinem Konzert in Berlin vergangene Woche, so der Vorwurf, dazu einen langen schwarzen Ledermantel und eine rote Armbinde getragen. Diese Armbinde zeigte angeblich gekreuzte Hämmer auf weißem Grund. Das war alles. Kein einziger Besucher des Konzerts und kein einziger Zuschauer von Videos des Konzerts liest hieraus eine Zustimmung des Nationalsozialismus oder eine Aufhetzung nach § 130 StGB heraus. Aber die Regierung will sich das Monopol vorbehalten, das Etikett Nationalsozialismus und Judenhass aufzudrücken, und zwar der Opposition, unliebsamen Bürgern und Gruppen, ständig und überall. Und eben idealerweise mit dem schärfsten Schwert, dem Strafgesetzbuch.

Immer mehr offenbart sich die Art der politischen Herrschaft in der BRD auch dem Ausland. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert. Mit Annalena Baerbock versucht die Bundesregierung, nicht nur die eigene Bevölkerung, sondern gleich das komplette Ausland, umzuerziehen. So mancher auf der Welt wird bei den Vorgängen um Roger Waters in der BRD sich nun die Augen reiben und auf die Zustände hier aufmerksam. Der Umgang mit dem Pink-Floyd-Sänger in Deutschland enthüllt dem internationalen Publikum die immer mehr eingeschränkten Bürgerrechte, die real existierende Kunstfreiheit und die kastrierte Meinungsfreiheit in der BRD. Die Medien im eigenen Land sind, mit Ausnahmen, auf Lobgesänge und Verkündungen amtlicher Mitteilungen reduziert.

Man darf davon ausgehen, dass sich der Künstler mit seinem Management bespricht und sich die Konsequenzen der polizeilichen Ermittlungen gegen den Superstar vor Augen führt. Eine erneute Einreise in die BRD birgt die Gefahr der Verhaftung direkt am Flughafen. Eine Planung und Organisation weiterer Auftritte wird verhindert, wenn zudem ständig zu befürchten ist, dass kurz vor einem Auftritt, der Backstage-Bereich für eine Durchsuchung von einer SEK-Sondereinheit auf der Suche nach verdächtig kritischer Bühnenbekleidung gestürmt wird. Auch ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass der Künstler womöglich wegen angeblicher Fluchtgefahr länger in Untersuchungshaft gehalten werden könnte. In seinem aktuellen Post auf Twitter gibt sich der Komponist und Erfinder von “The Wall” weiter kämpferisch, aber nun wohl auf Jahre, und damit vermutlich für immer, nur noch vom Ausland aus.