Veröffentlicht 5. Mai 2021.
Aktualisiert am 22. August 2021 | 11:57 Uhr
In einer Pressemitteilung vom 30. April 2021 informiert der Bundesgesundheitsminister still und heimlich über sein Corona-Gutachten, welches offenbart, dass niemals die Kapazitäten des Gesundheitssystems auch nur angekratzt gewesen waren und lediglich 4 von 100 Intensivbetten mit angeblichen Corona-Patienten belegt waren. Wenige Tage nach der Veröffentlichung ließ sich Jens Spahn trotzdem weiterhin als Mitglied in einem angeblichen “Corona-Kabinett” ankündigen. Recherchen der WIM-Redaktion ergaben jedoch, ein solcher Begriff existiert nicht im Grundgesetz, übrigens auch nicht in der Wortkombination “Klima-Kabinett”. Wörtlich kommt der Beirat des Bundesgesundheitsministeriums in einem Quartal-Corona-Gutachten für das komplette Jahr 2020 zu folgendem Schluss: “Gute Patientenversorgung auch in der Corona-Pandemie stets gewährleistet… Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt… Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat.”