Veröffentlicht 20. Juni 2022.
Aktualisiert am 20. Juni 2022 | 09:51 Uhr
In einem Tribunal gegen selbstständig denkende Bürger in den Räumlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts wurde am Sonntag, den 22. Mai festgestellt, dass jegliche grundlegende Kritik an einseitigen internationalen Einflüssen gegen nationale Interessen fast stets verachtenswert und moralisch völlig indiskutabel sei. Mit der Aufmachung der Veranstaltung direkt im Gerichtssaal in Karlsruhe unter dem Bundesadler und der schwarz-rot-goldenen Fahne lässt das Bundesverfassungsgericht jeden Kritiker, der zum Beispiel die Finanzierung der WHO durch Bill Gates erwähnt, für vogelfrei erklären bzw. gibt entsprechende Signale an die Strafverfolgungsbehörden. Nach einem möglichen Gang durch die Instanzen, bei einem Fall, der Gesundheit oder Politik betrifft, landet ein Kläger genau in jenem Gerichtssaal, in dem jegliche schwerwiegende Kritik an WHO und der UNO als verbrecherisch gebrandmarkt wurde. Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs war anwesend als extremistische Kampfbegriffe wie “Weltverschwörung” und “Verschwörungsmythen” bei Kritik an UNO, WHO, Weltbank, etc. jegliche Diskussion im Keim ersticken soll. Was genau man mit den beiden Begriffen konkret meint, ließ man zur besseren Beschimpfung bewusst schwammig. Der “Schirmherr” der harmlos daherkommenden Veranstaltung war Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth persönlich. Dieser ließ wörtlich Folgendes über Meinungsäußerungen zu schwerer Korruption in internationalen politischen Organisationen verkünden: “Wenn Leute an Weltverschwörungen glauben heute, dann landen sie früher oder später praktisch immer im Antisemitismus.”
Das Bundesverfassungsgericht verbindet bzw. “verschränkt” sich nicht nur bei Abendessen mit dem Kanzleramt, sondern auch mit den Medien. ARD-ZDF wurde beauftragt über deren Sender Phoenix mitzuteilen:
Jörg Schönenborn (Programmdirektor des WDR) diskutiert mit seinen Gästen:
Michael Blume
Beauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg gegen Antisemitismus
Pia Lamberty
Center für Monitoring, Analyse und Strategie, Berlin
Bettina Limperg
Präsidentin des Bundesgerichtshofs
Dr. Stefan Rahmstorf
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, Potsdam
Dr. Maren Urner
Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft,
Fachbereich Psychologie, Campus Köln
Die Karlsruher Verfassungsgespräche finden jedes Jahr am 22. Mai – Vorabend der Verkündung des Grundgesetzes – statt. Sie widmen sich traditionell aktuellen verfassungspolitischen Themen. Zu der öffentlichen Podiumsdiskussion werden namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Justiz geladen. Schirmherr ist der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
https://www.phoenix.de/sendungen/gespraeche/verfassungsgespraech-a-2798084.html
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