Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 2. April 2023.
Aktualisiert am 2. April 2023 | 17:25 Uhr

Für die Vernichtung von Bürgerrechten, Natur und Kulturlandschaft reicht eine vage, aber große und angeblich katastrophale “Klimakrise” mit irgendeiner Modellrechnung zu proklamieren, die allerdings nicht hinterfragt werden darf. Damit das so bleibt, gibt es jetzt in Baden-Württemberg ein Windkraft-Sondergericht. Die Versiegelung von 2 % aller Flächen für Windkraft und Ähnliches ist hierfür angekündigt worden.

Ein lustig wirkendes Comic-Video der Regierenden in Baden-Württemberg von Ende Februar erklärt, wie Bürger bei den irrwitzigen Windkraftbauten konkret entrechtet werden sollen. Künftig werden bei lokalen Genehmigungsverfahren vom Bundesland aus zentral mit einer sogenannten “schnellen Eingreifgruppe” in der ersten Phase Entscheider offenbar von höheren Stellen zunächst bearbeitet und damit gewollt oder nicht eingeschüchtert. Bei einer erfolgten Genehmigung durch das Landratsamt soll dann in der nächsten Phase kein Widerspruch durch Bürger mehr möglich sein. Wird dann trotzdem Klage eingereicht, hat sich die Kretschmann-Clique ein Sondergericht für Windkraftanlagen erschaffen, den sogenannten “Infrastruktur-Senat” am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, der die Bürger dann ohne Möglichkeit einer zweiten Instanz zügig abfertigen soll.

Ausschnitt zum Video über Windkraft-Sondergericht “Infrastruktur-Senat” am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim

Das Justizministerium erläutert, das in Baden-Württemberg neu eingerichtete Sondergericht ist ausdrücklich “insbesondere für Verfahren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen zuständig” und wird auch im Erklärvideo angedeutet. Auf Wikipedia erfährt der Interessierte, dass Sondergerichte mit der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland in Verbindung gebracht werden. Zur Durchsetzung der politischen Interessen erzwingt die Kretschmann-Landesregierung mit dem Windkraft-Sondergericht eine Verkürzung der Rechte der Bürger. Sie verweist auf ein Bundesgesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom Dezember 2020, das unter anderem eine erstinstanzliche Zuständigkeit bei den obersten Verwaltungsgerichten der Länder für bestimmte Infrastruktur-Projekte vorsehe. Eine schnelle Verfahrensdauer, die sich Bürger eigentlich bei ihren eigenen Anliegen wünschen würden, gibt es nur für Lieblingsprojekte der Landesregierung. Es ist entweder zu befürchten, dass alle anderen Verfahren an Verwaltungsgerichten mit einer neuen Ressourcenverteilung in der Justiz nun noch länger dauern werden oder versucht werden wird, möglichst alle Bürgerklagen abzubügeln. Für Klagen gegen Windräder gibt es ab sofort keine zweite Instanz mehr. Man muss sich für Klagen gegen Windräder zukünftig direkt an den sogenannten Infrastruktur-Senat wenden, der dann bereits final entscheidet.

Falls eine Landesregierung je den Plan haben sollte auf gerichtliche Entscheidungen zum Thema Windkraft einzuwirken, rein theoretisch natürlich, dann wäre ein Sondergericht sehr praktisch. Allein die Auswahl der Richter und die Besetzung des Sondergerichtes wäre eine gute Möglichkeit hierfür. Wie die Richter für das Sondergericht ermittelt und ausgewählt wurden, darüber schweigt sich das Justizministerium Baden-Württemberg aus. Das lässt Schlimmstes vermuten. Ohnehin reduziert sich mit der neuen Regelung die Anzahl der Richter, auf die zentral von der Landesregierung her eingewirkt werden müsste.

Ziel ist, genau im Video hinhören, nicht die sichere Stromversorgung für Bürger und für eine ohne Subventionen sich selbst tragende Industrie, sondern die Erhöhung der Anzahl der Windkraftanlagen. Das ist ein großer Unterschied. Null Wind erzeugt Null Strom, egal wie viel Windkraftanlagen in der Gleichung vorkommen. Der Nutzen von mehr Windkraftanlagen für den Bürger ist Null, wenn kein Wind weht, aber die Notwendigkeit einer parallelen konventionellen Energie-Infrastruktur für die Grundlast besteht weiterhin. Wenn fehlender Strom bei Dunkelflauten nicht im Inland produziert werden kann, dann wird man auf teure oder unsichere Stromkäufe aus dem Ausland angewiesen sein. Wenn es überhaupt möglich ist. Am 15. April werden die letzten Atomkraftwerke ohne eine funktionierende andere Lösung abgeschaltet werden. In der EU ist man sich sicher, dass es in “naher Zukunft” einen Blackout geben wird. Der Schuldige soll dann Putin sein und nicht die irrwitzige bis kriminelle Energieplanwirtschaft.

 

Erklärvideo deutet an: Dieses Sondergericht ist nur für Windkrafträder und Ähnliches zuständig

Sicher versorgt werden sollen lediglich die subventionierten Windkraft-Hersteller, und zwar mit Aufträgen. Diese Windkraft-Firmen werden womöglich betrieben durch Freunde der hier agierenden Politiker. Die “Windenergiebranche” sowie zwei Verbände für Windenergie und Solarenergie sitzen Arbeitskreis bzw. in der Task Force Erneuerbare Energien. Es sind in den nächsten Jahren reichlich Skandale in den Bereichen Korruption und Partei-Spenden zu erwarten, schätzt die WIM-Redaktion. In heimischer Produktion werden die Windkraftanlagen aber gar nicht zu beschaffen sein. Und es gibt Zweifel, dass selbst die Produktion von Windkraftanlagen aus China nicht ausreichen wird.

 

 

 

 

Verteidigungsministerin Österreich Tanner: Blackout kommt “in naher Zukunft”