Veröffentlicht 26. November 2022.
Aktualisiert am 26. November 2022 | 18:56 Uhr
Mit großen Schritten deindustrialisieren die Regierenden Deutschland mit dem Klima-Trick. Es werden Energieunternehmen “fossiler” Brennstoffe besteuert. Dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl. Die Regierenden haben hier eine Wortschöpfung und bezeichnen den Teil von unternehmerischen Gewinnen, den sie für ihre Ideologieprojekte und Fehlschläge der sozialistischen Planwirtschaft benötigen als “Übergewinne”. Wie üblich, wird bei den fragwürdigen tiefen Eingriffen in bürgerliche Freiheiten der Begriff “Solidarität” plakatiert. Wörtlich heißt es in der Presseerklärung aus dem Kanzleramt:
“Laut EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung ist die Bundesregierung verpflichtet, bis Jahresende eine Abgabe für fossile Energieunternehmen einzuführen. Diese Abgabe soll die aktuellen Übergewinne der besagten Unternehmen erfassen. Dazu hat die Bundesregierung im Umlaufverfahren eine Formulierungshilfe auf den Weg gebracht… Besagter Beitrag soll für 2022 und 2023 erhoben werden. Erfasst werden sollen die Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn von 2018 bis 2021 liegen. Der Beitragssatz entspricht mit 33 Prozent dem Minimalsatz der EU-Verordnung. Der Beitrag ist nicht als Betriebsausgabe bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer abziehbar.”