So. Mai 28th, 2023

Veröffentlicht 19. April 2023.
Aktualisiert am 19. April 2023 | 10:28 Uhr

Michael Ballweg nach seiner Haftentlassung, April 2023: “Man hat auch keinen Kontakt zum Anwalt, weil man kann ja noch nicht telefonieren. Und dann hat man eigentlich die erste Woche erst für die ersten sieben Tage für sich und ist komplett abgeschirmt und weiß eigentlich gar nicht, was passiert. Und dann hatte ich eben, wie ich das gesagt habe, folgendes Glück. Also jeder, der irgendwie, falls jemand mal jemand verhaftet wird, sollte er auf jeden Fall gucken, dass er noch ein bisschen Bargeld bei sich hat, weil sonst muss er sich ja das Geld von außen schicken lassen. Also mit dem Geld bzw. wenn man schon Geld auf dem Konto hat, dann kann man eine Telefonkarte beantragen. Also die Kommunikation ist ja nur zum Pflichtverteidiger erlaubt oder zu dem Anwalt, damit man überhaupt mit seinem Anwalt telefonieren kann. Also es nicht so, dass man sagen kann, in der JVA ich will mit meinem Anwalt telefonieren, dann darf man mit seinem Anwalt telefonieren, sondern man braucht dann erst mal Geld auf dem Konto. Eigentlich dürfte das wahrscheinlich rechtlich gar nicht okay sein. Ja, der Anruf steht einem ja zu. Rechtlich ja. Ich weiß nicht mal, wie. Das ist im Gefängnis eigentlich nicht mehr wahrscheinlich, weil man ist ja schon vom Richter inhaftiert wurde. Also dieser Anruf, der ist ja nur bei der Verhaftung. Dadurch durfte ich ja telefonieren mit meinen Anwälten. Aber genau im Gefängnis scheint dieses Recht erloschen zu sein. Also dann muss man eine Telefonkarte beantragen. Das dauert dann wieder irgendwie eine Woche und dann konnte ich eben nach zwei Wochen das erste Mal in meinem Pflichtverteidiger telefonieren und dann ging es eben auch bergauf, sage ich mal von der Sache. Aber am Anfang war das dann natürlich schon.

 

Also man hat noch keine Bücher, man bekommt noch keine Post. Ein Fernseher habe ich gar nicht erst angemeldet, weil also muss man von acht 18,95 € dafür bezahlen. Und ich bin ja bekannt dafür, dass ich gesagt habe, ich zahle keine GEZ mehr. Also, die Corona-Maßnahmen gelten bis heute in der JVA. Ich weiß nicht, ob es jetzt am ersten April tatsächlich abgeschafft wurden, aber es gab also alle Corona Maßnahmen waren auch aktiv. Also bis zum Schluss durften Besucher nur mit zwei Maske kommen. Die Gefangenen mussten auch eine Maske tragen innerhalb der JVA, war es relativ entspannt. Also auf dem Hof konnte man ohne Maske gehen. Ich musste auch nie eine tragen. Das einzige Mal, wo ich gezwungen wurde, war vor Gericht bzw. auch da wurde ich nicht gezwungen. Da wurde mir einfach nur gesagt, wenn ich keine Ahnung habe 14 Tage in Quarantäne und dann? Dann hatte ich eben die Wahl, da die auf dem Weg zum Gericht, also auf dem Weg vom Haftraum zum Gericht eine Maske aufzuziehen. Und das habe ich dann halt auch gemacht. Also so funktioniert Erpressung. Genau.

Eigentlich ist man ja in Untersuchungshaft unschuldig oder man ist in Untersuchungshaft unschuldig. Und es gibt ja zwei Dinge, die die Untersuchungshaft verhindern sollen. Das eine ist, dass man flieht und das andere ist, dass man verdunkelt, also irgendwelche Sachverhalte nicht aufklärt. Und dann ist natürlich das, was einen dort erwartet, im Gegensatz oder für dieses, was erreicht werden soll schon, würde ich sagen, sehr unverhältnismäßig, weil es könnte ja auch ein offenes Wohnheim sein, wo man sich frei bewegen kann, wo man eine Küche hat, wo man kochen kann. Und so weiter. Würde genauso verhindern, dass man fliehen kann. Also ich meine das in der JVA selber könnte es ja Bereiche geben, in denen man sich dann frei bewegen kann, aber das gibt es alles nicht, was es vor Corona gegeben hat.

Es gab aber Gruppen, es gab Sportgruppen, es gab Sprach-Lerngruppen, es gab natürlich auch Gottesdienste oder sonstige religiöse Aktivitäten. Und es gab die Möglichkeit, dass man sich zu anderen Häftlingen auf die Zelle einschließen, dass man sie austauschen kann. Und all das wurde eben in im Rahmen der Corona-Maßnahmen abgeschafft. Und es wird wohl auch nicht mehr oder es wird nicht mehr geplant, es wieder einzuführen. Sehr praktisch. Jetzt braucht man weniger Personal und die Gefangenen sind ja eh gefangen. Und der zweite Punkt, den wir in der Petition erreichen wollen, ist eben eine Anrechnung der erschwerten Haftbedingungen auf die Haftzeit in Form eines Schlüssels. Also ein Tag Haft in Corona-Bedingungen zählt wie zwei Tage normale Haft. Das ist ja üblich im Ausland irgendwie. Und da setze ich mich jetzt dann eben auch politisch dafür ein, dass eben die vielen Menschen, die auch unschuldig oder es ist ja egal, immer in Haft sind, alle unschuldig. Und ich finde, das sollte der Leitspruch in dubio pro reo im Zweifel für den Angeklagten sollte für alle Menschen gelten. Und wie dann die Bedingungen und auch in Strafhaft, wenn es um die Resozialisierung geht, ist es nicht angemessen, die Menschen einfach 23 Stunden einzusperren.

Die Untersuchungshaft ist härter als die Strafhaft. Also die Untersuchungshaft ist das Härteste, was du bekommen kannst, weil du eben diese ganzen Beschränkungen hast. Wenn du dann verurteilt bist, dann darfst du wieder mit deiner Familie telefonieren, so viel wie du willst. Du hast wieder die Möglichkeit, arbeiten zu gehen in der JVA und du hast auch wieder die Möglichkeit, ein Freizeitprogramm teilzunehmen. Also die Untersuchungshaft, das war das Härteste. Und das Schlimme ist, aus meiner Sicht wird sie auch genutzt dazu, um Menschen zu erpressen in der Form. Also bei mir zum Beispiel. Ich erkläre mal, wie das Prinzip funktioniert. Ich würde jetzt also mal angenommen, ich würde zu drei Jahren verurteilt werden, dann gibt es in Deutschland diese 2/3 Regelung dann, das heißt, wenn man nicht vorbestraft ist, hat man die Möglichkeit, nach zwei Dritteln dann wieder freizukommen. Das heißt, von den drei Jahren 2/3 werden zwei Jahre, müsste man dann praktisch im Gefängnis sein, weil das, was mir vorgeworfen wird, ein Vergehen ist und kein Verbrechen. Also Mord wäre ein Verbrechen, bei den Wirtschaftsstraftaten, in welcher Größenordnung, weiß ich jetzt nicht, also bei dem, was mir vorgeworfen wurde, auf jeden Fall wäre ein Vergehen. Dann darf man 18 Monate vor dem Ende der Haftstrafe, also vor den zwei Jahren, also nach sechs Monaten, in den offenen Vollzug, das heißt, dort geht man dann in eine separate Anstalt und dann muss man nachts bloß noch im Gefängnis schlafen und tagsüber kann man praktisch ganz normal schon wieder arbeiten gehen, am Leben teilnehmen. Das heißt, eigentlich wäre jetzt also bei dieser Sache, die jetzt mir passiert ist, selbst bei drei Jahren Haft wäre ich schon nach sechs Monaten wieder in den offenen Vollzug gekommen. Jetzt ist es aber so, wenn ich in Revision gehen würde, weil das, was ich sage, das Urteil ist nicht okay oder das ist willkürlich zum Bundesgerichtshof gehen, dann müsste ich die sechs Monate noch mal zusätzlich in Haft bleiben. Also unter diesen schweren Bedingungen. Man könnte nicht diesen offenen Vollzug nehmen. Das führt dazu, dass es in der JVA Menschen gibt es inzwischen zwei Jahre in Haft, weil sie halt in Revision gehen müssen. Sie müssen zwei Jahre Haft unter diesen Untersuchungshaftbedingungen im Gefängnis sein. Und es ist eine reine Repression, um die Gefangenen oder die Menschen, die halt verurteilt wurden, davon abzuhalten, noch mal nach Revision Schleife zu ziehen.”

Nuoflix: “Wie ist denn, wenn das am Ende mit einem Freispruch endet? Hast du dann Anspruch auf Schadenersatz für deine gestohlene Lebenszeit?”

Ballweg: “Ja, 1.200 € pro Jahr pro Jahr. Das sind 4 € am. Ja, also irgendwie mach ich. Ich hatte auch mal ich. Ich hatte eigentlich mal gelesen, irgendwie, es wären 35 €. Irgendjemand hat auch mal gesagt 75 € pro Tag, aber davon wird ja da abgezogen noch Verpflegung. Bist ja verpflegt in der JVA und sonstiges.”

 

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