Veröffentlicht 25. März 2023.
Aktualisiert am 26. März 2023 | 11:31 Uhr
Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. WIM bezweifelte in einem Beitrag, dass alles mit rechten Dingen zuging, als von der wahnwitzigen Anzahl von 14 Hausdurchsuchungen bei ausdrücklich “Zeugen” im Zusammenhang mit der Groß-Razzia wegen eines angeblichen Umsturzes die Rede war. Reicht das Stichwort “Reichsbürger” durch die Bundesinnenministerin, um sich als Beamter über jedes Gesetz oder jede Regel hinwegsetzen zu dürfen? War die Schlagzeile bei den Medienpartnern der Regierenden mehr wert als der Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierten Rechte eines Einzelnen? Selbst wenn dieser ein “‘Reichsbürger” sein sollte, die Begriffsdefinition ist derart schwammig gehalten, dass womöglich jeder darunter fallen könnte, hat dieser doch auch Rechte, oder nicht? Als Nächstes kann es jeden treffen. Zudem ist “Reichsbürger” kein Straftatbestand im Strafgesetzbuch.
Symbolfoto
Nun hat einer der Opfer der “harten Gangart” der einseitigen Strafermittlungen bei Lieblingsthemen der Regierenden nun Strafantrag gegen Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang und gegen unbekannt wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gestellt. Ralph T. Niemeyer, für manche offenbar eine bekannte politische Größe, erduldete eine Razzia mit Durchsuchungsbeschluss für eine Sache, die den Ermittlungsbehörden angeblich längst vorliegt. Es soll sich um irgendwelche versiegelten Unterlagen von Heinrich XIII. Prinz Reuß handeln, die Niemeyer selbstständig längst den Behörden im Vorfeld ausgehändigt habe, insbesondere dem Bundesverfassungsschutz. Kein Wunder meint Niemeyer zu t-online: “Ich habe mir überhaupt nichts vorzuwerfen.”
In einem Auszug aus einem Grundlagenseminar für Juristen erfahre ich im Handumdrehen, dass man bei “Zeugen” eben nicht mal so eine Hausdurchsuchung durchführen darf, sondern konkret Gegenstände benennen muss. Dieses Wissen müssten gestandene Juristen eigentlich erst recht haben. Aber wie t-online berichtet (“Reichsbürger-Razzia. Als die Polizei beim “Exil-Kanzler” klingelt, fällt eine Panne auf”), wurde sich offenbar einfach mal allgemein umgeschaut bei mindestens dem Zeugen Niemeyer. Das wäre aber nicht erlaubt bei Zeugen, sondern nur bei Beschuldigten. Erfreut stellt das Medium, welches die Regierungslinie haargenau abbildet, fest, dass Polizisten ja selbst bei womöglich illegalen Hausdurchsuchungen ja nicht leer ausgehen, denn bei unbescholtenen Bürgern könnten schließlich Datenträger erbeutet werden. Tatsächlich suchte man ausdrücklich ohne jeglichen Tatverdacht angeblich allgemein “aktuelle Computer oder Handys”, fand sie aber nicht. Aber die Polizisten gingen bei der Durchsuchung dennoch nicht mit leeren Händen, hören wir befremdlich jubilierend. Es wurden angeblich “alte Datenträger und Zeitungsartikel” beschlagnahmt.
Also wurde der Richter wohl getäuscht, der die Hausdurchsuchung auf Basis falscher Angaben veranlasste. Vielleicht hätte der Richter auch selbst darauf kommen können, wenn insgesamt 14 Zeugen durchsucht werden und lediglich 5 Beschuldigte, dass hier etwas möglicherweise faul und in falscher Relation ist und die Durchsuchungen womöglich jegliche Verhältnismäßigkeit überschreiten. Ja klar. Irgendwo wurde gegen Niemeyer strafrechtlich ermittelt. Aber eben nicht durch die Generalstaatsanwaltschaft, die die konkrete Hausdurchsuchung beantragte. Und was heißt das schon, wenn jemand gegen einen eine Strafanzeige erstattet? Was ich mich als Bürger und Journalist in solchen Situationen immer frage, wie muss ein Richter denken, der eigentlich mindestens etwas ahnen könnte. In diesem Fall, dass Hausdurchsuchungen bei 14 Zeugen und bei lediglich 5 Beschuldigten möglicherweise nicht alle wenigstens einigermaßen verhältnismäßig sind. Aber der Richter unterschrieb trotzdem bedenkenlos.
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