Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 15. November 2022.
Aktualisiert am 15. November 2022 | 16:13 Uhr

Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass zwei Polizisten einen Angriff auf sie frei erfunden haben und dann vor Gericht falsch ausgesagt haben. Angeblich gab es einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sie wurden unter anderem wegen Verfolgung Unschuldiger verurteilt. Es ging eigentlich um die Aufdeckung koksender Polizisten. Dem Kronzeugen wurden darauf hin offenbar Straftaten untergeschoben. Er sprach vor Gericht von “Polizisten-Rabatten auf Kokain”.

Der Vorwurf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird von Polizisten augenscheinlich gerne erhoben, wenn die Polizei-Führung Beamte im Vorfeld von Demonstrationen gegen das Corona-Diktat aufgehetzt werden. Das ist zumindest das typische Szenario, von welchem WIM ausgeht. In diesem Fall allerdings hat sich der Rechtsstaat durchgesetzt und Polizisten, denen Amtsrichter bei Delikten rund um das Thema Corona meist blind vertrauen, mussten sich wegen ihrer Falschbeschuldigungen diesmal selbst vor Gericht verantworten. Die Thematik Drogen innerhalb der Polizei könnte ein Hinweis sein, warum Polizei-Einheiten manchmal wie abgestumpfte Schlägertrupps auftreten bzw. wirken. Der offenbar herrschende Frust und Druck bei den Beamten, die derartige Zustände wie in München verursachen, sollte gründlich aufgearbeitet und abgestellt werden.

 

Der Redakteur Christian Jung erklärte zu einem Vorfall am 22.12.2021 zur Jahreswende seinen Verdacht zu Einsätzen in München gegen Spaziergänger: “Polizei schiebt Corona-Spaziergängern Straftaten unter”. Er analysierte eine offenbar bewusst irreführende Pressemitteilung der Polizei. Es stellt sich die Frage nach der Häufigkeit und der Systematik bei der Verfolgung Unschuldiger. Auch der Autor könnte hier persönliche Erfahrungen einbringen. So wenig häufig können derartige Vorgänge kaum sein.

Rechtsanwalt Sattelmaier kommentiert den aktuellen Fall im Umfeld koksender Polizisten in München: “Aber gerade die Verdachtsmomente hinsichtlich einer Falschaussage und der Verfolgung Unschuldiger häufen sich in meiner Tätigkeit als Strafverteidiger in der letzten zwei Jahren in einem besorgniserregenden Umfang”

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