Veröffentlicht 6. Juni 2023.
Aktualisiert am 7. Juni 2023 | 00:08 Uhr
Bürger, die vor der angeblich stets wertvollen Arbeit von Amtsträgern nicht den majestätischen “Respekt” entgegenbringen, sollen vom Bund in einer zentralen schwarzen Liste als “Rechtsextremist” geführt werden. Faeser gibt vor, Amtsträger “schützen” zu wollen. Es erfolge eine „Stärkung des Monitorings“. Die so gesammelten Namen der kritischen Journalisten und Bürger werden bei “Sicherheitsbehörden, Justiz und Verwaltung” verteilt. Das Ganze läuft unter dem Namen “Zentrale Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger”.
Ausdrücklich soll die wirtschaftliche Existenz kritischer Journalisten und Bürger vernichtet werden. Finanzaktivitäten sollen “ausgetrocknet” werden, heißt es im Aktionsplan gegen Rechtsextremismus. Das geschieht dann wohl mit klassischen geheimdienstlichen Maßnahmen der Zersetzung, wie die Haldenwang-Behörde sie beschrieben hatte.
Wie sich “rechtsextrem” definiert, sagt das Bundesinnenministerium aus wohl eher bekannten Gründen nicht. Denn es ist schon jeder kritische Bürger gemeint, der die illegale Massenzuwanderung, experimentelle Genspritzen, unwissenschaftliche Klimamythen oder Russophobie ablehnt und sich offen dazu äußert. Der Meinungsdiskurs wird auf allen zentralen Themen frontal bekämpft. Ausdrücklich sind Kritiker der Corona-Maßnahmen als Ziel staatlicher Repression erwähnt.
Explizit und ausschließlich wird die Plattform Telegram als Angriffsziel der Bundesregierung genannt und damit die Publizisten auf einer der letzten verbliebenen Inseln der Meinungsfreiheit. Hass und Hetze der Tagesschau und der angeschlossenen privaten PR-Blätter, also der Medienpartner der Bundesregierung, sollen natürlich weiterbetrieben werden. Über die EU sollen die “geeigneten Rechtsgrundlagen” für die Zensur gegen alternative regierungskritische Ansichten geschaffen werden.
Amtsträger haben angeblich stets nur das Gute im Sinn. Den Straftatbestand Untreue bei Behördenmitarbeitern gibt es nur im Strafgesetzbuch § 266 und dort als anscheinend irgendwie lediglich theoretisches Konstrukt: “Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Wer allerdings Beamten und Amtsträgern die stets gute Gesinnung für das Gemeinwohl nicht ganz abkauft, verbreitet sogenannte “Verschwörungsideologien”, so die Antifa-Autorin Faeser.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/06/kommunale-mandatstraeger-schuetzen.html, https://archive.is/YFO2o
aktionsplan-rechtsextremismus