Veröffentlicht 7. Juli 2022.
Aktualisiert am 7. Juli 2022 | 19:35 Uhr
RA Jun knickt ein. Warum er das wohl wirklich tut, ist unbekannt. Er veröffentlichte im Juli 2022 offenbar Bankdaten von RA Haintz und will jetzt jedenfalls plötzlich davon Abstand nehmen. Er verwendet außerdem nach eigener Auskunft nun “weiterhin keine Hashtags, die eigentlich Kaschierungen von Schmähungen sind”. Sein Youtube-Kanal ist eben keine anonyme Plattform Indymedia.org, wo z. B. Adressdaten und Feindeslisten ohne größere sichtbare staatliche Rückwirkung immer weiter veröffentlicht werden. Er hat im Gegensatz dazu eine Geschäftsadresse.
Was er vielleicht zunächst übersehen hatte, aber hier nicht erwähnt, vielleicht hat es damit auch nichts zu tun, ist im Strafgesetzbuch aus welcher Intention heraus auch immer der seit September 2021 neue § 126 a Abs. 1: “Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.” Ob dieser Paragraph auf sein Verhalten zutrifft, müssten andere überprüfen.