Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 15. November 2022.
Aktualisiert am 15. November 2022 | 19:59 Uhr

Auf WIM-Anfrage heute am 15.11.2022 wurde unmittelbar vom Gesundheitsministerium Baden-Württemberg geantwortet. Danke dafür! Begründet wurde die weitestgehende Abschaffung der Absonderung in der Pressemitteilung vom 11.11.2022 lediglich mit der Erwähnung von Österreich in drei kurzen Sätzen und der Information, dass andere Bundesländer sich anschließen: https://archive.ph/vjnzl . Das rief WIM mit einer Presseanfrage auf den Plan. Die E-Mail von heute vom Ministerium ergab jedoch keinerlei Erhellung. Außer: Es waren Worte, aber nicht wirklich eine Antwort.

WIM fragte unter anderem, warum die Begründung nicht mit Zahlen aus Deutschland erfolgt. Welche Daten aus dem Inland haben konkret zur Lockerung der Corona-Absonderungspraxis geführt? Antwort:

“Bei der Bewertung spielen eine Vielzahl an Zahlen und Daten eine Rolle, die das Landesgesundheitsamt täglich im Lagebericht veröffentlicht, beispielsweise der R-Wert, die Belastung der Krankenhäuser, das Abwassermonitoring, die Impfquoten in der Bevölkerung, etc.”

Das war alles. Die völlige Willkür trieft aus den wenigen Worten, bei der Rücknahme, wie damals bei der Einführung von Corona-Maßnahmen.

Ein im Rahmen des Möglichen ehrlicher Politiker hätte jetzt eben, wie erbeten, mitgeteilt, wie “konkret” die veröffentlichten Daten nun zu den Entscheidungen führen. Der obige Satz war aber die einzige Antwort. Aus den Lageberichten geht nichts hervor, was Handlungen jetzt begründen könnten. Und die Angaben über den R-Wert hüpften die letzten Wochen hoch und runter wie ein Gummiball und Werte aus dem angeblichen Abwassermonitoring wurden überhaupt nicht erwähnt im sogenannten Lagebericht. Bezeichnend ist, dass im ganzen Lagebericht keinerlei ausdrücklichen Empfehlungen oder Aufforderungen an die Politik zu entnehmen sind.