So. Mai 28th, 2023

Veröffentlicht 22. März 2023.
Aktualisiert am 22. März 2023 | 23:24 Uhr

Bundesinnenministerin Nancy Faeser greift schon wieder “hart” durch bei einer vermeintlichen “Reichsbürgerszene” oder was auch immer. Früher musste man irgendeine Straftat begangen haben, um strafrechtlich verfolgt zu werden. Noch Ende letzten Jahres reichte es, als “Reichsbürger” von der Innenministerin tituliert zu werden, um entsprechend Opfer ihrer ganz offensichtlich selektiven “harten Gangart” zu werden. Heute am 22.3.2023 reicht es bereits zu einer vermeintlichen “Szene” zu gehören, um eine Hausdurchsuchung erleiden zu müssen. Was auch immer “Szene” heißt. Eigentlich dachte man: Die eigene Wohnung ist unverletzlich. Heutzutage reicht es aber, Teil von etwas zu sein, was das Bundesinnenministerium gar nicht beschreiben kann und will: eine “Reichsbürgerszene” oder Teil eines “Milieus” oder reicht es “Zeuge” zu sein? Der SWR verharmlost den Eingriff in die Privatsphäre und das Herumtrampeln auf der im Grundgesetz Artikel 13 eigentlich garantierten Unverletzlichkeit der Wohnung bei ausdrücklich Unschuldigen jedenfalls als “mal umschauen”.

Angeblich sei man deutlich als Polizist aufgetreten, meint der SWR. Aber ohne Angabe von konkreten Belegen oder womöglich ohne jegliche Kenntnis. Schon ungewöhnlich, wenn man nicht Beschuldigter ist, aber trotzdem überraschend eine Hausdurchsuchung erdulden muss. Es weiß nicht jeder, dass in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist. Für die WIM-Redaktion ist es im Gegensatz zum SWR von daher nicht verwunderlich, dass in Reutlingen einer der durchsuchten “unbeteiligten Zeugen” bei der Hausdurchsuchung bedroht fühlte. Wir vermuten, dass die Polizisten sich eben nicht als solche ausreichend gut zu erkennen gegeben haben und der Beitrag deutet an, wie rabiat man vorging, dass die Stadt in Aufruhr war und durch eine “spektakuläre Aktion” angeblich “einige Menschen verunsichert” wurden. Der SWR macht daraus: “Eigentlich unbeteiligter Zeuge hat geschossen”. Wie von Regierenden angepeitscht und den ganz offenkundig einseitig Ressourcen verwendenden Behörden angekündigt, sammelt man so nun Stück für Stück neue Beschuldigte in einer vermeintlichen “Reichsbürgerszene”. WIM berichtete, dass der Generalbundesanwalt längst konkret mitteilte, das Thema der Kartoffel-Bande mit den angeblichen Umsturz-Plänen noch reichlich weiter, äh, ermitteln zu wollen. Parallel dazu heißt das ganz offensichtlich, wie in bereits geschehener Manier, dass man die Geschichte um die Oma mit dem Kartoffelsack weiter medial bespielen wird.

Symbolfoto

 

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Nachtrag um 19: 50:

Insgesamt 14 Unschuldige mussten eine Hausdurchsuchung als “Zeuge” erdulden. Aus dem ARD-ZDF-Beitrag lässt sich sogar mutmaßen, dass die Behörden womöglich geradezu gewalttätige Gegenwehr erhoffen und provozieren, um die angebliche Gefährlichkeit von Reichsbürgern zu belegen. Wer rechnet schon mit einer Hausdurchsuchung, weil er ausdrücklich Zeuge ist? Ein interessantes Rechtskonzept, welches den Artikel 13 Grundgesetz der Unverletzlichkeit der Wohnung völlig obsolet macht.

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