Veröffentlicht 13. November 2022.
Aktualisiert am 14. November 2022 | 07:02 Uhr
Zum dubiosen Journalistenclub Landespressekonferenz Baden-Württemberg e. V. liegt eine nicht näher beschriebene erfolgreiche Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart vor, welches einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts im Bundestag dient. Dieses Gutachten ist kurioserweise noch nicht öffentlich zugänglich, sondern erhielt anscheinend und kurioserweise vorab die BILD. Dieses Urteil dient nun dazu, gegen die Justizpressekonferenz und gegen das Bundesverfassungsgericht unter der fragwürdigen Leitung von Stephan Harbarth vorzugehen: “Vielsagender Schluss des Gutachtens: Verwiesen wird auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, nach dem Journalisten der Landespressekonferenz in Baden-Württemberg keine exklusiven Pressemitteilungen bekommen dürfen, die anderen Journalisten vorenthalten werden.” Genau jener durch umfangreiche WIM-Recherchen kritisierte Verein Landespressekonferenz Baden-Württemberg wird als Argument in einem Gutachten des Bundestages genutzt. Ich hatte den seit Jahrzehnten praktizierten ungleichen Umgang mit Medienvertretern im Landtag Baden-Württemberg 2022 ausführlich dokumentiert.