Veröffentlicht 15. November 2022.
Aktualisiert am 15. November 2022 | 15:15 Uhr
Die Justiz Stuttgart informiert die Öffentlichkeit am Beispiel des Falles Michael Ballweg, dass der Besitz und die Nutzung von mehr als einem Bankkonto Strafverfolgung und bis zur langwierigen Klärung Untersuchungshaft nach sich ziehen kann. Ebenso sei nicht nur verdächtig, sondern eindeutiger Beweis, dass Ballweg sein Haus habe verkaufen wollen. Dies lässt sich aus den Verlautbarungen aus der Stadt Stuttgart schließen. Bei Ballweg sei verschärfend hinzugekommen, so die Mitteilungen von Medienpartnern der Landesregierung, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart zitieren, dass er sogar seine eigene Immobilie habe verkaufen wollen und uneingeschränkt über sein Eigentum verfügen wollte. Der Initiator einer Massenbewegung gegen Corona-Maßnahmen sei von daher weiter in Untersuchungshaft. Sarkastisch, aber inhaltlich korrekt, sind die obigen Worte, die aus den kryptischen und vermutlich auch verfälschenden Mitteilungen der Medienpartner von der Clique um Winfried Kretschmann zu entnehmen sind.
SWR. >>Oberlandesgericht Stuttgart “Querdenken”-Gründer Ballweg muss weiter in Untersuchungshaft bleiben<< 14.11.2022
Das Anwaltsteam Ballwegs teilte der Öffentlichkeit entgegen der Justiz Stuttgart einen anderen möglichen Grund für den Verkauf des Hauses mit, Ballweg befinde sich mit seiner Frau in Trennung. Ich sehe auch nicht einen Grund, warum ein Teil eines Spendenkontos, auf dem ausdrücklich frei verfügbare Spenden eingingen, nicht auch genutzt werden dürften, um darüber zu verfügen oder auf ein anderes Konto zu bewegen. Ballweg soll also weder über seinen Vermögensgegenstand Immobilie verfügen dürfen, noch Geld von einem Konto auf ein anderes überweisen dürfen.
Hier soll noch einmal wiederholt werden, dass die Staatsanwaltschaft gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (§146, §147) gar nicht zur Justiz, sondern offiziell nach Gesetzeslage zur Exekutive gehört. Der Öffentlichkeit gegenüber wird dieser Fakt selbst auf Nachfrage hin geleugnet. Insofern sind die Einleitungssätze dieses Artikels entsprechend für sich selbst zu korrigieren. Es gab ein entsprechendes Gespräch am Rande des Tages der offenen Türe des Landtages mit Justizministerin Marion Gentges und mir, wo ich unter anderem auch das Gerichtsverfassungsgesetz §146 und §147 erwähnte. Das sei alles schon so in Ordnung und ich meine mich zu erinnern, sie stritt ihr Weisungsrecht geradezu ab. Die Situation der deutschen Staatsanwaltschaft ist weltweit einzigartig und brachte der BRD ein entsprechendes Urteil gegen sich ein, dass deutsche Staatsanwälte bei ausländischen Behörden keine Auslieferungsanträge stellen dürfen.
Bei diesen Umständen kommt dann dabei besonders erschwerend hinzu: Es stimmt generell etwas nicht mit der Justiz im süddeutschen Raum. Die Seiten des Amtsgerichts Stuttgart belehren falsch und systematisch voreingenommen, wie auch bei vielen weiteren Amtsgerichten, dass die Staatsanwaltschaft angeblich immer recht habe und stets genau wisse, was sie tue. Die Staatsanwaltschaft erhebe nur Anklage erhebe, wenn sie absolut sicher sei, dass eine Straftat begangen wurde. Brisant dabei: Dies wird nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern auf den Seiten des Amtsgerichts Stuttgart mitgeteilt. Es ist aber noch absurder: Wie das Justizministerium Baden-Württemberg jedoch auf eine entsprechende WIM-Anfrage in einem kürzlichen Schreiben die Gesamtverantwortung für den Zustand dieses Umstandes bewertet, soll allerdings in einem späteren bzw. weiteren Beitrag Thema sein. Verantwortlich im Fall Ballweg ist das Oberlandesgericht und für die Seiten des Amtsgerichts Stuttgart meiner Erinnerung nach ebenfalls.
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