Veröffentlicht 4. August 2021.
Aktualisiert am 4. August 2021 | 19:42 Uhr
Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart fragte ich an, ob man nach den drei Todesfällen im Zusammenhang mit den mRNA-Spritzen in einem Behindertenheim in Ludwigsburg ein Ermittlungsverfahren zur Todesursache führt. WIM berichtete im Frühjahr 2021. Anstatt die Zustimmung für die sogenannten Impfungen einzuholen, wurden Seren womöglich an diejenigen verabreicht, deren Betreuer nicht oder nicht rechtzeitig widersprachen: “Der Todeszeitpunkt von Lukas wirkt merkwürdig. Denn die Einrichtung gibt ihn an mit ’28. auf den 29. April im Krankenhaus’. Anscheinend gibt es keine Uhrzeit, die weitergeleitet wurde. Und jetzt teilt die Behinderten-Unterbringung mit, dass Johannes und Adam am 6. und am 7. Mai verstarben. Der Redaktion liegt die Information aus dem direkten Umfeld der Einrichtung vor, dass die Sorgeberechtigten zuvor der Gen-Spritze schriftlich widersprechen mussten.”
Generell ist zu beachten, dass in einem Heim für geistig Behinderte sich recht unterschiedliche Altersstufen befinden. In den Massenmedien wurde lokal über die Todesfälle berichtet. Aber angeblich war die Ursache Corona. Das zumindest wurde behauptet. Angeblich kam alles ganz plötzlich und angeblich völlig unerwartet. Wenn direkt nach den massenhaft verabreichten Spritzen gleich drei Menschen sterben und dann von einer anderen Todesursache die Rede ist, sollte da die Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht reagieren?
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ist zwar formell verpflichtet in Verdachtsfällen zu ermitteln, aber gleichzeitig gehört die Staatsanwaltschaft in Deutschland in Wirklichkeit zur Exekutive und nicht zur Justiz. Staatsanwälte müssen der jeweiligen Landesregierung gehorchen. Laut Gerichtsverfassungsgesetz § 146 gilt: “Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.” Am Ende der Kette steht der jeweilige Justizminister als sogenannter “Vorgesetzter”.
Vergleiche: https://wim-zeitung.de/ludwigsburg-drei-tote-nach-corona-spritze-in-einrichtung-fuer-geistig-behinderte/