Veröffentlicht 25. April 2023.
Aktualisiert am 25. April 2023 | 17:38 Uhr
Wie befürchtet, möchte die JVA Chemnitz nicht mitteilen, ob konkret die Ärztin Bianca Witzschel ihren Anwalt seit zwei Monaten mehr als ein Mal sehen durfte. Sie sitzt mit dem Vorwurf in Untersuchungshaft, Masken-Atteste und Impfbescheinigungen gefälscht zu haben.
Man könnte fast meinen, die JVA Chemnitz macht die genannten “datenschutzrechtlichen Gründe” in ihrem Schreiben an WIM vom 25.4.2023 für sich selbst geltend. Zunächst gab es Ende letzter Woche eine Ankündigung dieser nun erfolgten Nichtantwort. Ich habe nicht gefragt, wie oft die Gefangene ihren Anwalt gesehen hat, sondern wie oft die JVA Chemnitz im konkreten Fall zugelassen hat, dass die spezielle Gefangene ihren Anwalt sehen durfte. Wollte man meine Frage absichtlich missdeuten? Ich wollte nichts über das Verhalten der Gefangenen wissen, sondern etwas über das Verhalten der JVA Chemnitz.
Sehr geehrter Herr Felger,
Ihre Presseanfrage zu “Kontaktmöglichkeiten zu Anwalt für Ärztin Bianca Witzschel” vom 17.04.2023 liegt mit zuständigkeitshalber vor. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß § 33 Abs. 6 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (SächsUHaftVollzG) den Untersuchungsgefangenen Besuche von ihren Verteidigern und Rechtsanwälten zu gestatten sind. Darüber hinaus kann den Untersuchungsgefangenen gemäß § 36 Abs. 1 SächsUHaftVollzG die Durchführung von Telefonaten gestattet werden. Die Besuche und Telefonate mit dem Verteidiger bzw. Rechtsanwalt werden gemäß § 34 Abs. 5 SächsUHaftVollzG nicht überwacht; es sei denn, dass durch das zuständige Gericht gemäß § 119 Strafprozessordnung etwas Anderes festgelegt wurde.
Im Fall der Untersuchungsgefangenen Dr. Witzschel können wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilen.
Kontakt zu Anwalt für Ärztin Witzschel? JVA Chemnitz “kann” noch nicht sagen, ob mehr als ein Mal