So. Mai 28th, 2023

Veröffentlicht 24. April 2023.
Aktualisiert am 24. April 2023 | 16:59 Uhr

Vorwürfe von der Partei Freie Sachsen zur mangelnden Rechtsstaatlichkeit der wohl seit Ende Feburar 2023 andauernden Untersuchungshaft der Ärztin Dr. Bianca Witzschel scheinen immer berechtigter. WIM fragte bei der JVA nach und man vertröstete die WIM-Redaktion, dass man die Fragen zu den Besuchsmöglichkeiten eines Anwaltes noch nicht beantworten könne und möglicherweise auch nicht will bzw. angeblich nicht “kann”.

Bild-Quelle: Freie Sachsen

Es besteht die Befürchtung, dass man die Fragen aufgrund vorgeschobener angeblicher Persönlichkeitsrechte der Gefangenen versuchen wird nicht beantworten zu müssen. Die Fragen waren jedoch so gestellt, dass wohl mindestens eine Teilbeantwortung verpflichtend ist. Allzu schwer sind die Fragen nicht formuliert:

1. Ist es korrekt, dass der in U-Haft befindlichen Gefangenen Dr. Bianca Witzschel seit ihrer Inhaftierung nur ein einziges persönliches Gespräch mit dem Anwalt gestattet wurde?

2. Ist es korrekt, dass der in U-Haft befindlichen Gefangenen Dr. Bianca Witzschel Telefonate mit ihrem Anwalt untersagt werden?

3. Hatte Dr. Bianca Witzschel mit ihrem Anwalt also bisher persönlich oder telefonisch nur einmal Kontaktmöglichkeit?

Wörtlich teilte die Justizvollzugsanstalt Chemnitz darauf hin Ende letzter Woche der WIM-Redaktion mit:
“Ihre Anfrage vom 17.04.2023 liegt mir zuständigkeitshalber vor. Leider konnte ich Ihre Anfrage nicht bis zum heutige Tag beantworten. Sie werden zeitnah eine Auskunft erhalten, ob und inwieweit wir Ihre Fragen beantworten können.”

Der Ärztin wird vorgeworfen, Masken-Befreiungsatteste und Impf-Unfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt zu haben und dabei nicht korrekt vorgegangen zu sein. Keine einzige Strafermittlung gegen einen Arzt oder Behörden jedoch ist der Redaktion bekannt, bei der einmal dem Massenphänomen einer versäumten verpflichtenden Mitteilung von Impfschäden an die Gesundheitsämter nachgegangen wäre.