Veröffentlicht 8. Februar 2021.
Aktualisiert am 11. Februar 2021 | 18:45 Uhr
Nicht zu früh freuen, aber immerhin! Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg glaubt weiter an die willkürlich festgelegte Anzahl fragwürdiger positiver Tests, die angeblich Corona anzeigen sollen und die Landesregierung solle auch ggf. weiter “umfassende” Schutzmaßnahmen ergreifen. Die Ausgangssperre war in der Eilbetrachtung des Gerichts anfangs angeblich rechtmäßig und wohlbegründet und nur derzeit aber eben nicht mehr: “Der Antragsgegner habe voraussichtlich den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 28a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IfSG zuletzt nicht mehr entsprochen…”
Dem Grünen Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde nun aber trotzdem endlich Einhalt geboten. Er braucht, für viele im Stuttgarter Landesparlament überraschend, doch ein klein wenig Erläuterung für die ein oder andere Maßnahme, die die Zerstörung der wirtschaftlichen Grundlagen der Bevölkerung und das Unterbrechen der Produktion und Versorgung von Lebensmitteln bewirken: “Der Antragsgegner sei für die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2, 3 IfSG begründungspflichtig. Den gesetzlichen Anforderungen für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen habe der Antragsgegner zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangbeschränkungen erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen. Der Anwendungsbereich des § 28a Abs. 3 Satz 10 IfSG sei derzeit eröffnet. Denn die landesweite 7-Tages-Inzidenz belaufe sich nach dem Stand vom 4. Februar, 16 Uhr in Baden-Württemberg auf 63,5. Der Antragsgegner habe deshalb derzeit nach wie vor ‘landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben’, dabei aber darzulegen, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.
Daran fehle es angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens”
Es steht nun aber zu befürchten, dass Kretschmann jetzt versuchen wird die Anzahl der sogenannten Corona-Tests wieder ins Unvermessliche zu treiben, um Grundrechte einschränken zu können. Sehr wohl ist hier statistisch eine vorhandene Korrelation zwischen der Anzahl der Tests und der angeblichen Inzidenz-Kurve zu erkennen, allein schon mit bloßem Auge anhand von Grafiken. Direkt nach vermehrten sogenannten Corona-Impfungen durchgeführte seltsame Positiv-Tests und Tote könnten mit aus der Luft gegriffenen Deutungen wieder hin zu Ausgangssperren hilfreich sein.
W.I.M. ???