Veröffentlicht 18. Dezember 2022.
Aktualisiert am 18. Dezember 2022 | 19:33 Uhr
Gegenüber W.I.M. hat die die Landesregierung Baden-Württemberg sich über eine vorgetäuschte Gefährlichkeit und angebliche Tödlichkeit von Corona selbst verraten. WIM gegenüber lässt man aus der Stuttgarter Staatskanzlei zu zentralen Quarantäne-Einrichtungen mitteilen, bei den härtesten Quarantäne-Maßnahmen war die “Mortalität kein Gegenstand der Überlegungen, da… eine medizinische Versorgung gesichert war”. Dies kam zutage als ich nach den ominösen Quarantäne-Lagern bzw. Quarantäne-Zentren fragte, die zum Jahreswechsel 2020/2021 massiv thematisiert wurden: “Mit welchem erhöhten Prozentsatz an Toten wurde bei den in zentraler Zwangsquarantäne befindlichen Inhaftierten gerechnet, im Gegensatz zur Normalbevölkerung?”
Innenministerkonferenz drohte mit Polizei gegen “Quarantäneverweigerer”
Die Quarantäne-Anweisungen erhielten Angehörige oder ganze Schulklassenkohorten und die positiv Getesteten sowieso. Also gilt die Aussage nicht nur bei angeblichen Quarantäneverweigerern, sondern generell bei Personen, die positiv mit den Corona-Tests, ob Antigen oder PCR, getestet wurden: “Eine erhöhte Mortalität war kein Gegenstand der Überlegungen.”
Es folgt hier ein Einspieler von Thomas Strobl, der im Winter 2020/2021 monatelang bundesweit mit Polizei-Einsätzen gegen angebliche “Quarantäneverweigerer” massiv drohte. Wie gefährlich Corona angeblich war, deutete Strobl schon an, indem seine Maske und die Plastikfolfie um sein Mikrofon anscheinend die Moderatorin im Hunderte Kilometer entfernten anderen Studio schützen sollte. Mit dem mir hier vorliegenden Erkenntnissen der Landesregierung Baden-Württemberg diente das Gerede um zentrale Quarantäne-Lager offenbar lediglich der extremen Einschüchterung und zur Einübung und Erwzingung von bedingungslosem Gehorsam. Die damals vorgeschobene angebliche Tödlichkeit von Corona war es nicht, wie man mir heute zwei Jahre später wörtlich mitteilt.
1. Februar 2020, WELT Nachrichtensender, SCHUTZ DER ALLGEMEINHEIT: Diese harten Strafen sind für notorische Corona-Quarantänebrecher geplant
Es wurde das Bild gezeichnet, dass Kritiker der Quarantemaßnahmen, also auch schon Angehörige von positiv Getesteten arrestiert werden, wenn sie nicht umgehend spuren wegen einer angeblich tödlichen Corona-Krankheit. Jetzt lässt die Landesregierung aber verlauten, für die Betroffenen bestand nie die Gefahr an Corona zu sterben. Die Bürger wurden in Angst und Schrecken versetzt, in ein zentrale Einrichtung verschleppt und mit Arrest bestraft zu werden. Nun heißt es durch die Regierenden selbst, der positive Corona-Test ließ in keinster Weise eine erhöhte Tödlichkeit bei Betroffenen befürchten.
Corona war nach heutiger Auskunft der Landesregierung Baden-Württemberg nie tödlich, wenn die “medizinische Versorgung gesichert” ist.
Corona ist also doch nicht tödlich. Das sage nicht ich, sondern das sagt die Kretschmann-Clique: “Mortalität kein Gegenstand der Überlegungen”. Die Innenministerkonferenz und sein Vertreter Thomas Strobl, der Gesundheitsminister Lucha, MP Kretschmann, die Landesregierung Baden-Württemberg haben sich selbst verraten. 2022 treffen sich die Innenminister der Länder wieder von Angesicht zu Angesicht, wenn ich es aus den veröffentlichtem Bildmaterial richtig deute. Am Rande bemerkt, niemand konnte je das Wort “Innenministerkonferenz” aus dem Grundgesetz herauslesen.
Viele Fragen zur plötzlich lockeren Auskunft gegenüber WIM nach zwei Jahren
Warum wurden “Quarantäneverweigerer” eingesperrt oder zwangseingewiesen, wenn man keine Angst vor einer erhöhten Corona-Tödlichkeit bei den Betroffenen hatte?
Warum gibt es überhaupt Corona-Maßnahmen wie Quarantäne oder auch Test und Masken, wenn bei einer gesicherten medizinischen Versorgung in einem Krankenhaus keine erhöhte Corona-Tödlichkeit nach Corona-Tests befürchtet wurde?
Wie genau soll es angeblich in diesen zentralen Quarantäne-Unterkünften aussehen? In der Antwort von der Staatskanzlei bzw. vom dort beauftragten Bürgerreferenten an WIM heißt es: “Wenn Quarantäneverweigerer untergebracht waren, dann waren Mitarbeitende eines Sicherdienstes durchgehend zur Überwachung vor Ort. Die einzelnen belegten Zimmer sind während der Unterbringung grundsätzlich geschlossen zu halten, abgesperrt waren die Zimmer jedoch nicht. Der Sicherheitsdienst führte Kontrollgänge auf der entsprechenden Station durch. Die Quarantäneverweigerer konnten mittels einer Klingel im Zimmer Hilfe anfordern. Wenn sie ihr Zimmers oder gar das Gebäude verlassen wollten, wurden sie vom Sicherheitsdienst auf die richterliche Anordnung verwiesen; bei Missachtung wäre die Polizei hinzugezogen worden.”
Wer ist ein “Quarantäneverweigerer”? Ein weiterer vom Vize-Ministerpräsidenten geprägter Begriff war “Quarantänebrecher”. Das sind all jene, die der auch schon von einfachen Schulleitern ausgesprochenen Quarantäneanweisungen, die sich auch gegen Schüler derselben Klasse und gegen Familienmitglieder richteten, nicht Folge leisteten.
Geheimniskrämerei. Verweigerter Zugang für Journalisten?
Zwei Jahre lang dauerte das wiederholte Anfragen für eine Antwort auf meine Fragen. Gut, die Pressestelle steht mir gerne zur Verfügung hieß es auf der Website des Innenministeriums (Telefon: 0711 / 2 31-30 30 oder 231-4, Telefax: 0711 / 2 31-30 39, pressestelle@im.bwl.de). Ich faxte jedoch drei Mal an die Staatskanzlei:
4.12.2022 WIM-Fax an 07112153340 Staatsministerium Baden-Württemberg
25.1.2021 WIM-Fax an 07112153340 Staatsministerium Baden-Württemberg
26.12.2020 WIM-Fax an 07112153480 Staatsministerium Baden-Württemberg
Die Innenministerkonferenz unter der Leitung von Thomas Strobl spielte allzu gerne mit dem Wort “zentral” und dem Wort “Unterkunft”. Vielleicht war ich nicht der einzige, der mit diesen Worten “Konzentration” und “Lager” assoziierte. Ich selbst möchte nichts gleichsetzen, aber Regierende wollten womöglich mit ihrem Vorgehen in übelster Weise derartige Bilder aufkommen lassen und visuelle Vergleiche heraufbeschwören. Die Einschüchterung und Nötigung durch die beteiligten Verantwortlichen jedenfall würde ich gerne strafrechtlich überprüft haben. Der SWR formulierte am 6.11.2020 willfährig: “Strobl schlägt als Unterkunft für die Quarantäneverweigerer zentral die frühere Lungenfachklinik St. Blasien im Südschwarzwald vor… Um die Kommunen zu entlasten, sollte das Land diese Aufgabe übernehmen.” Erst nach zwei Jahren nun erhalte ich eine Beschreibung, wie genau diese angeblichen Unterkünfte ausgesehen haben sollen. Wie geheim oder undurchschaubar waren diese Quarantäne-Zentren? Auf die Frage, ob diese Einrichtungen je von einem Journalisten von innen eingesehen wurden, antwortet die Staatskanzlei nicht. Ich glaube, das ist kein Zufall.
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de
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Für Strafanzeigen und zivilrechtliche Klagen gegen Regierende auf nationaler und internationaler Ebene, kann auf diese von mir hier veröffentlichte Korrespondenz verwiesen werden.
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Absender per E-Mail: Buergerreferent@sm.bwl.de
13 Dez 2022, 06:53
Sehr geehrter Herr Felger,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die erst vom Staatsministerium an das Innenministerium und letztlich vergangenen Freitag an uns weitergeleitet wurde, da hier das Sozialministerium zuständig ist.
Ihre Anfrage können wir wie folgt beantworten:
Erläuterung
Nach § 30 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 IfSG können COVID-19-Kranke sowie –Krankheitsverdächtige, -Ansteckungsverdächtige und –Ausscheider zum Schutz der übrigen Bevölkerung zwangsweise in einem abgeschlossen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abgesondert werden, wenn sie den ihre Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen oder nach ihrem bisherigen Verhalten anzunehmen ist, dass sie solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten werden. Die Anordnung der Absonderung erfolgt durch das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde. Das Land Baden-Württemberg hatte zeitweilig mit zwei Kliniken Vereinbarungen über die Einrichtung und Finanzierung von Plätzen zur zwangsweisen Absonderung von sogenannten Quarantäneverweigerern geschlossen. Damit wurde die gesetzlich verankerte Bereitstellungsverpflichtung aus § 30 Absatz 7 IfSG durch das Land erfüllt. Wenn Quarantäneverweigerer untergebracht waren, dann waren Mitarbeitende eines Sicherdienstes durchgehend zur Überwachung vor Ort. Die einzelnen belegten Zimmer sind während der Unterbringung grundsätzlich geschlossen zu halten, abgesperrt waren die Zimmer jedoch nicht. Der Sicherheitsdienst führte Kontrollgänge auf der entsprechenden Station durch. Die Quarantäneverweigerer konnten mittels einer Klingel im Zimmer Hilfe anfordern. Wenn sie ihr Zimmers oder gar das Gebäude verlassen wollten, wurden sie vom Sicherheitsdienst auf die richterliche Anordnung verwiesen; bei Missachtung wäre die Polizei hinzugezogen worden.
- Mit welchem erhöhten Prozentsatz an Toten wurde bei den in zentraler Zwangsquarantäne befindlichen Inhaftierten gerechnet, im Gegensatz zur Normalbevölkerung?
Eine erhöhte Mortalität war kein Gegenstand der Überlegungen, da die Absonderung in einem Krankenhaus stattfand und somit auch eine medizinische Versorgung gesichert war. Bezüglich der allgemeinen Letalitätsdaten der Viruserkrankung wird auf den Erregersteckbrief des Robert Koch-Instituts (RKI) verwiesen (Punkt 13, Link).
- Wurde geplant, das Wachpersonal mit Schusswaffen ausgerüstet sein? Immerhin wurde bereits von Maschinengewehren bei Maskenkontrollen im ICE berichtet. (8. Dez. 2020, RTL) und Verfolgung von 15-jährigen Party-Gästen mit “gezogener Waffe” (24.01.2021, https://youtu.be/TREIOyYS5Lhg)
Nein.
- Gehe ich richtig in der Annahme, dass jeder, der während der Quarantäne-Maßnahme verstorben wäre als Corona-Toter gezählt worden wäre, also auch wenn auf der Flucht erschossen oder sonst wie durch gewaltsamen oder jeglichem anderen Tod?
In die Statistik des RKI gehen nur die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind (FAQ: „Wie werden Todesfälle erfasst?“ Link).
- War geplant, die in zentraler Zwangsquarantäne befindlichen Inhaftierten nach deren Ableben in deren Wohnort rückzuüberführen?
- Falls ja, warum wenn die Corona-Krankheit so gefährlich sein soll?
- Falls nein, werden in den zentralen Quarantäneeinrichtungen dann Krematorien eingerichtet werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 a bis c gemeinsam beantwortet. Zum Umgang mit Verstorbenen wird auf die Empfehlungen des RKI (Link) und das Bestattungsgesetz Baden-Württemberg verwiesen. Ein Transport ist demnach unter Beachtung der entsprechenden Schutzmaßnahmen möglich.
- War geplant, den Inhaftierten Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt zu gestatten, mindestens Telefonate? Wie war geplant, die Kontaktmöglichkeiten zu gestalten?
Zum einen handelt es sich nicht um inhaftierte, sondern abgesonderte Personen. Diese konnten selbstverständlich, beispielsweise per Smartphone, PC, Mail, etc. jederzeit Kontakt zu anderen Personen aufnehmen.
- Bitte teilen Sie mir mit, ob es Presse-Termine in solchen Einrichtungen gab, um über die Haftbedingungen journalistisch berichten zu können.
Wie bereits bei Frage 4 mitgeteilt handelt es sich nicht um inhaftierte, sondern abgesonderte Personen. Somit ist die Begrifflichkeit Haftbedingungen ebenfalls nicht korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Team Bürgerreferent
Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
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WIM-Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erinnere an meine weiterhin aktuelle Presse-Anfrage vom 26.12.2020 und 25.1.2021 und bitte erneut um Beantwortung, entsprechend angepasst an die durch das Innenministerium verursachte zeitliche Verzögerung. Ich möchte an das Informationsfreiheitsgesetz erinnern. Ich möchte daran erinnern, dass unter anderem laut Pressegesetz und laut Grundgesetz-Artikel 3 “Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.” gilt bzw. dass Presse-Anfragen nicht in Abhängigkeit des von der Regierung präferierten Presse-Organs verzögert werden dürfen. Hier noch einmal meine Fragen:
Der damalige und heutige Innenminister Thomas Strobl sprach zur Jahreswende 2020 / 2021 von der Inhaftierung in angeblichen Krankenhäusern für Menschen, die Quarantänemaßnahmen aufgrund des wissenschaftlich umstrittenen PCR-Tests ablehnen, z. B.: https://archive.ph/0VLJK (Kopie). Bitte teilen Sie mir folgende Sachverhalte dazu mit:
1. Mit welchem erhöhten Prozentsatz an Toten wurde bei den in zentraler Zwangsquarantäne befindlichen Inhaftierten gerechnet, im Gegensatz zur Normalbevölkerung?
2. Wurde geplant, das Wachpersonal mit Schusswaffen ausgerüstet sein? Immerhin wurde bereits von Maschinengewehren bei Maskenkontrollen im ICE berichtet. (8. Dez. 2020, RTL) und Verfolgung von 15-jährigen Party-Gästen mit “gezogener Waffe” (24.01.2021, https://youtu.be/TREI0yY5Lhg)
3. Gehe ich richtig in der Annahme, dass jeder, der während der Quarantäne-Maßnahme verstorben wäre als Corona-Toter gezählt worden wäre, also auch wenn auf der Flucht erschossen oder sonst wie durch gewaltsamen oder jeglichem anderen Tod?
3. a) War geplant, die in zentraler Zwangsquarantäne befindlichen Inhaftierten nach deren Ableben in deren Wohnort rückzuüberführen?
3. b) Falls ja, warum wenn die Corona-Krankheit so gefährlich sein soll?
3. c) Falls nein, werden in den zentralen Quarantäneeinrichtungen dann Krematorien eingerichtet werden?
4. War geplant, den Inhaftierten Kontaktmöglichkeiten zur Außenwelt zu gestatten, mindestens Telefonate? Wie war geplant, die Kontaktmöglichkeiten zu gestalten?
5. Bitte teilen Sie mir mit, ob es Presse-Termine in solchen Einrichtungen gab, um über die Haftbedingungen journalistisch berichten zu können.
Herzlichen Dank für die Beantwortung bis zum 12.12.2022!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Felger