Veröffentlicht 23. Mai 2023.
Aktualisiert am 23. Mai 2023 | 22:41 Uhr
Die Regierung Schleswig-Holstein lässt mitteilen, dass sie den Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi weiter strafrechtlich verfolgen will und trägt der Generalstaatsanwaltschaft auf, Rechtsmittel anzukündigen (Mopo). Es geht also in die nächste Instanz.
Durch das Gerichtsverfassungsgesetz § 146 und § 147 ist die Generalstaatsanwaltschaft direkt dem örtlichen Landesjustizminister unterstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte von der lokalen Staatsanwaltschaft in ungewöhnlicher Weise übernommen und für die Anklageerhebung die Beweise gar nicht komplett gesichtet. Also war die Regierung im Hintergrund, die mutmaßlich sehr aktiv und wild entschlossen ist, den absolut friedfertigen Wissenschaftler fertigzumachen.
Bild-Quelle: Tom Lausen
Natürlich ist auch ein Freispruch ganz am Ende kein Sieg des Rechtsstaates. Die Diffamierung durch die Regierung beginnt spätestens mit Anklageerhebung. Die Strafe ist die Anklage und nicht nur das Urteil. Und die politisch-mediale Verunglimpfung über fragwürdige Strafprozesse ist so und so erfolgreich und erzielt ihre Wirkung, die nun weiter jahrelang fortgeführt werden soll. Der NDR übrigens betont: “Bhakdi war nicht wegen Corona-Kritik angeklagt.” Gut zu wissen. Wäre sonst irgendwie missverstanden worden.