Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 17. November 2023.
Aktualisiert am 17. November 2023 | 17:46 Uhr

Das Landgericht Düsseldorf weigert sich dreist und offen die Zulassung der Corona-Impfstoffe nachzuprüfen. Der Klägeranwalt Tobias Ulbrich ist entsetzt: “Das bedeutet dann, dass die Zulassung eines Arzneimittels durch die Behörde reicht, um Schadenersatzklagen gegen den Hersteller zu verhindern.” Die europäische Arzneimittelbehörde habe den sogenannten Impfstoff Comirnaty von Biontech 2022 zugelassen. Da die Zulassungsbehörde eine Nutzen-Risiko-Prüfung vorgenommen habe, gebe es für das Gericht keine Veranlassung, diese nachzuprüfen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Brüggemann am Donnerstag laut SZ.

Das Landgericht Düsseldorf hat Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller offenbar ohne Beweisaufnahme allein deswegen vom Tisch gewischt, da die Gentherapie von der EMA-Behörde zugelassen wurde. Schäden durch die Corona-Spritzen werden damit generell als unbegründet abgewiesen und die Zulassungsbehörde von vornherein als unfehlbar eingestuft.

Gegen Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann geklagt. Sie fordern aufgetretener Schäden im klaren zeitlichen Zusammenhang mit den mRNA-Spritzen vom Mainzer Gentechnikhersteller insgesamt knapp 500.000 Euro als Schmerzensgeld und über 30.000 Euro materiellen Schadenersatz. (Az: 3 O 141/22) (Az: 3 O 151/22) (Az: 3 O 60/23)