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Veröffentlicht 1. April 2021.
Aktualisiert am 1. April 2021 | 23:25 Uhr

Ich brauche es noch schriftlich, aber telefonisch teilte man mir eben durch das örtliche Gesundheitsamt mehr oder minder mit, dass die Stadt Ludwigshafen bzw. das Gesundheitsamt des Kreises eine Quarantäne so lange anordnen und so viele PCR-Tests durchführen, wie sie gerade wollen. Um überhaupt eine Antwort zu bekommen, habe ich mir die Sache mit der im letzten Artikel erwähnten Mutter eines Kindes im Kindergarten immerhin allgemein erklären lassen. Ohne den Anschein zu erwecken, überhaupt antworten zu müssen, gab man mir gnädigerweise beim Kreis-Gesundheitsamt durch die leitende Mitarbeiterin Auskunft. Man handelt offenbar auf Anweisung von der Landesregierung, so war zu verstehen.  Ermuntert das Ministerium von Rheinland-Pfalz etwa ausdrücklich dazu, willkürlich zu handeln und sich aufgrund einer angeblichen Variante des angeblichen Corona-Virus massenhaft auf den “Einzelfall” zu berufen? Denn nun wird in Ludwigshafen massenhaft ohne weitere Grundlage in einer Verordnung ein zweites Mal der PCR-Test durchführt, und zwar wegen der angeblichen Variante des angeblichen Corona-Virus. Sie nennen es, damit es schlimmer klingt, “Mutante”. Wer sich weigert einen zweiten PCR-Test durchführen zu lassen, wird in eine dritte Woche in Quarantäne gezwungen. Das Kreis-Gesundheitsamt Ludwigshafen stehe mit dem Ministerium in Kontakt, wurde zur Begründung der massenhaften Willkür-Maßnahmen angeführt. Man bezieht sich bei dem zweiten PCR-Test für Kontaktpersonen zum Beispiel einer positiv getesteten Kindergartenleitung auf § 4 der Absonderungsverordnung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, teilte mir die Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes gerade telefonisch mit. In diesem Paragraphen geht es aber angeblich um den “Einzelfall”. Mir wurde am Telefon der § 4 Absatz 4 genannt. Dieser lautet: “Das Recht des zuständigen Gesundheitsamts, von dieser Verordnung abweichende oder weitergehende Maßnahmen zu erlassen, bleibt unberührt.” Dies gilt aber nur im Einzelfall und nicht massenhaft, wird aber meinen Unterlagen gemäß trotzdem massenhaft so durchgeführt. Mein ganz persönliches Fazit: Es erscheint wie totale Willkür, ausgehend von der Landesregierung. Denn die Verordnung gibt eine solche massenhafte Anweisung ansonsten nicht her. Aufmerksam wurde ich darauf, weil es Eltern eines Kindergartens gibt, die ihren Kindern eine zweite Testung tief im Rachen ersparen wollen. Anfragen an die Pressestellen der Stadt und des Kreises sind gestellt. Eine Rückantwort liegt derzeit nicht vor.

 

https://wim-zeitung.de/wp-content/uploads/2021/04/AbsonderungsVO_konsolidierte_Fassung.pdf