Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 23. September 2022.
Aktualisiert am 23. September 2022 | 21:01 Uhr

Das Zeigen von Videos aus dem Hubschrauber von der Flutnacht 14. auf 15. Juli 2021 ist offenbar von der Landesregierung verboten worden. Vorgeschoben wirkt die in solchen oder ähnlichen Fällen, wenn es hart auf hart geht, häufig genutzte Begründung, Informationen zurückzuhalten, weil Persönlichkeitsrechte betroffen seien. Das überwiege angeblich das Interesse der Öffentlichkeit, ließ Malu Dreyer offenbar mitteilen. Und das teilte dann jedenfalls der Leiter des Untersuchungsausschusses Martin Haller mit, der ebenso wie die Ministerpräsidentin in der SPD ist.

Bereits bei meinem Besuch bei einer anderen Sitzung des Flut-Untersuchungsausschusses vor wenigen Monaten in Mainz hatte ich mich schon gefragt, was es wohl mit dem Hubschrauber-Einsatz genau auf sich hatte.  Irgendetwas stimmte nicht, spürte ich, als das Thema damals kurz erwähnt wurde. Ich kam aber nicht dahinter und vergaß es wieder. Aber da war Vieles, was nicht ganz stimmte. Auch heute am 23.9.2022 zum Beispiel haben sich Befragungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz selbst wieder verzögert. Somit konnte leider, leider nicht übermittelt werden, was der Innenminister Lewentz zu den Hubschrauber-Videos zu sagen hatte. Malu Dreyer war damals auch schon erst mitten in der Nacht erlaubt worden im Untersuchungsausschuss aufzukreuzen.

Die Landesregierung wolle nun, wie der Trierische Volksfreund mitteilt, bis zum 7. Oktober prüfen, ganz offensich äußerst wohlwollend, ob nicht eventuell unter Umständen möglicherweise die Videos aus dem Hubschrauber von der ganz kritischen Phase der Flut doch noch der Öffentlichkeit gezeigt werden könnten. Kaum ein Problem wäre es bei dem hohen öffentlichen Interesse technisch, entsprechende Personen unkenntlich zu machen. Sehr Entlarvend berichtet die hier zitierte Quelle: “Ein weiteres brisantes Detail: Offenbar sind die Videos erst Anfang der Woche neu in den Akten des Untersuchungsausschusses zur Verfügung gestellt worden.”

Unten ist ein Foto aus der Vereidigung von Malu Dreyer zur Ministerpräsidentin, welches die WIM-Redaktion bei einer der beiden Handhaltung bildlich verändert hat. Wie die Vereidigung am 18.05.2021 wirklich ablief, kann beim ach so staatsfernen Medienpartner der Landesregierungen betrachtet werden: ARD-ZDF. Hätte die Landesregierung Rheinland-Pfalz Kenntnis der von ihr selbst beauftragten Videos und Fotos aus dem Helikopter gehabt, würden sich strafrechtlich relevante Tatbestände ergeben. Die Verfassung für Rheinland-Pfalz sagt in Artikel 100 über den Amtseid übrigens zudem Folgendes: “Der Ministerpräsident und die Minister leisten bei ihrem Amtsantritt vor dem Landtag folgenden Eid: ‘Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass ich mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohl des Volkes führen werde, so wahr mir Gott helfe.'”