Veröffentlicht 9. Februar 2021.
Aktualisiert am 11. Februar 2021 | 18:28 Uhr
Es gab eine Kurden-Demo am Dienstag 9. Februar 2021 in Mannheim Alter Meßplatz, jedenfalls mit türkischer Sprache auf einem Plakat. Ich kenne die Flaggen nicht. Man demonstrierte wieder einmal problemlos ohne Abstände. Wenn die Pandemie doch so schlimm ist und Demonstrationen so derart angeblich viele Viren verbreiten, könnte man diese doch erst einmal Ausländern verweigern. Ich bin nicht notwendigerweise dafür, aber sicher darf es nicht anders herum sein, indem man Deutschen das Demonstrationsrecht nimmt oder ihnen so viele Steine in den Weg legt wie möglich, aber Ausländern gewährt. Das Grundgesetz sieht, zur Erinnerung, folgendes vor: Alle DEUTSCHEN haben das Recht sich zu versammeln.
Obendrauf kommt noch, während diese Aufnahmen in aller Ruhe und völlig unauffällig das Handy zückend entstehen sollten, wurde der Filmer sofort von mehreren Polizisten umringt.
Aus diesen Gründen folgt eine zugespitzte ironische Unterstellung. Eine von mir willkürlich vermutete Auslegung Grundgesetz Art. 8, die bei Polizei und Ordnungsamt Mannheim womöglich vorherrschen könnte: “Jeder, aber auch wirklich jeder, hat das Recht sich trotz angeblicher Pandemie zu versammeln und dicht zusammenzustehen. Auch oder gerade deshalb, wenn es sich um Ausländer handelt, denen dies im Grundgesetz Artikel 8 eben aus guten Gründen gerade nicht ausdrücklich eingeräumt wird. Aber Auto-Korsos von Kritikern der Corona-Maßnahmen werden wir zu verhindern wissen und Anmeldungen notfalls löschen.”
W.I.M. ???