Di. Nov 28th, 2023

Veröffentlicht 28. März 2023.
Aktualisiert am 28. März 2023 | 20:39 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht kommt einer zu erwartenden Schmach zuvor und der erste Domino-Stein des Medien-Klüngels sogenannter Pressekonferenz-Vereine fällt. Die AfD hatte zwar geklagt und hatte vor Gericht verloren. Die AfD ist kein Presseorgan, war das findige Argument des Verwaltungsgerichts. Stellvertretender AfD-Bundesvorsitzende Stephan Brandner: “Die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, bestimmte ausgewählte Medienvertreter vorab über das Urteil zu informieren, stellt für die Verfahrensbeteiligten einen riesigen Nachteil dar… Während die Presse schon am Vorabend den Ausgang des Verfahrens und die wesentlichen Argumente kennt und sich entsprechend auf Interviews im Nachgang der Urteilsverkündung vorbereiten kann, müssen die Beteiligten spontan reagieren.“

Ähnlich wie der Journalistenclub im Bundesverfassungsgericht herrscht im Landtag Baden-Württemberg, also im selben Bundesland, ebenfalls die seltsame Gepflogenheit, bestimmten Journalisten unangebrachte Privilegien einzuräumen. Über diese Privilegien hat WIM in Bezug auf den Landtag Baden-Württemberg ausführlich berichtet. Der Deutsche Journalistenverband und auch der Presserat, die die jeweilige Praxis jahrzehntelang mittrugen, fiel beim Öffentlichwerden der Beschwerde der AfD angeblich plötzlich auf, dass Geheimtreffen mit dem Bundesverfassungsgericht irgendwie nicht legal sind. Vielleicht fällt den feinen Herrschaften in Politik und Regierung auch im Landtag Baden-Württemberg auch bald ein, dass der Ausschluss von Journalisten aus amtlichen Pressekonferenzen nicht legal ist und demokratiegefährdend.

Systematisch werden die zwei Paragrafen 1 Absatz 4 und 4 Absatz 4 über dubiose halbstaatliche Pressekonferenz-Vereine mit Füßen getreten: keine Zwangsmitgliedschaften für Journalisten (1 Absatz 4) und Pressemeldungen müssen Journalisten zu gleicher Zeit zugänglich gemacht werden (4 Absatz 4). Das Werkzeug sind die dubiosen Journalistenclubs “Landespressekonferenz” in den Bundesländern, der dubiose Journalistenclub “Bundespressekonferenz” und der hier thematisierte sogenannte Journalistenclub “Justizpressekonferenz Karlsruhe”. Die besondere Nähe von Staat und Journalisten ist nicht nur von der Seite der agierenden staatlichen Institutionen zu kritisieren, sondern auch insbesondere von der Seite der teilnehmenden Journalisten aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die diese Praxis ebenfalls geheim hielten und damit aktiv die Nähe zum Staat suchten und aktiv den Ausschluss anderer Journalisten betrieben und weiter betreiben.

 

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