Veröffentlicht 6. September 2023.
Aktualisiert am 6. September 2023 | 17:43 Uhr
Der Wissenschaftsjournalist Hans U. P. Tolzin teilt auf seiner Website mit, dass er sich mit seinem Verein AGBUG-Rechtsfonds aktuell im Hauptsachverfahren eines Normenkontrollantrages der Behauptung der Landesregierung Baden-Württemberg gegenübersieht, dass eine Wiederholungsgefahr der Corona-Maßnahmen angeblich nicht bestehe. Zudem seien die Corona-Orders ohnehin angeblich völlig harmlos gewesen. Die gerichtliche Stellungnahme der unter Winfried Kretschmann befindlichen Administration enthalte laut Tolzin “den üblichen Unsinn, ohne auf unsere sachlichen Argumente einzugehen”. Erst am 1. Juni 2023, also nach über drei Jahren, geht der VGH endlich ins Hauptsacheverfahren und fragt, ob die Anträge aufrechterhalten werden sollen. Ernsthaft lässt der Ministerpräsident mit extremistischem Hintergrund vor Gericht über die von Steuergeldern finanzierte Rechtsanwaltskanzlei Oppenländer in typisch frechster Weise verkünden, der Normenkontrollantrag sei unzulässig, da die Verordnungen nicht mehr in Kraft seien und keinerlei Wiederholungsgefahr bestehe. Zudem seien Maskenpflichten und andere Maßnahmen gar keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe.
https://impfkritik.de/pressespiegel/2023090601.html