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Veröffentlicht 15. Dezember 2022.
Aktualisiert am 18. Dezember 2022 | 20:42 Uhr

Die bei Demos gegen die Corona-Maßnahmen besonders rechtsstaatlich fragwürdig agierende Stadt Mannheim, siehe Youtube-Videos am Ende, darf nun die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg übernehmen. Die parallel dazu bei der Durchsetzung von Corona-Maßnahmen wie Maskenpflicht sich gegenüber WIM im August 2020 nicht oder wenig kompetent präsentierende Leitung der Stadt Mannheim zeigt sich nun erfreut und man darf annehmen, dass für die landesweite Übernahme der Aufgabe entsprechende Gelder vom Land oder Bund zur Verfügung gestellt oder Unterstützungen in Aussicht gestellt werden.

Stadt Mannheim übernimmt künftig die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen wegen Corona-Absonderungen für ganz Baden-Württemberg heißt es am 15.12.2022 in einer Pressemitteilung der Stadt. Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim hat das Angebot angenommen, die Entschädigungsanträge wegen Corona-Absonderungen vom kommenden Jahr an für ganz Baden-Württemberg zu bearbeiten. Bislang sind es die vier Regierungspräsidien, die die Anträge entgegennehmen und prüfen. Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz behauptet eine angebliche professionelle Arbeit, die WIM allerdings mit Videos im August 2020 widerlegen konnte: „Wir freuen uns über das Vertrauen, das die Landesregierung in unsere Stadtverwaltung setzt. Die neue Aufgabe ist eine Auszeichnung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Mannheimer Gesundheitsamtes, die sich durch ihr Engagement und ihre professionelle Arbeit in der Pandemie ausgezeichnet und bewährt haben.” Der OB kann sich trotz oder womöglich gerade wegen zahlreicher rechtsstaatlich höchst fragwürdiger Vorfälle in der Stadt beim Thema Corona auf die Rückendeckung des Bundeslandes zählen: “Wir sind zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch anstehende Herausforderungen gemeinsam angehen können.“

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige eine Entschädigung, wenn sie aufgrund einer Absonderungspflicht oder wegen eines Tätigkeitsverbots einen Verdienstausfall erlitten haben. Dies galt bis zum Inkrafttreten der „Corona Verordnung absonderungsersetzende Maßnahmen“ am 16. November 2022 für alle von einer Absonderungspflicht oder von einem Tätigkeitsverbot Betroffenen. Seit dem 16. November haben nur noch Personen Anspruch, die in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen, in Massenunterkünften und in Justizvollzugsanstalten arbeiten und einem Tätigkeitsverbot unterliegen.

Anträge werden weiterhin über das ländergemeinsame Online-Portal www.ifsg-online.de eingereicht. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.

Die Pressemitteilung der Stadt: https://www.mannheim.de/de/presse/stadt-mannheim-uebernimmt-kuenftig-die-bearbeitung-von-entschaedigungsantraegen-wegen-corona