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Veröffentlicht 18. März 2021.
Aktualisiert am 18. März 2021 | 16:12 Uhr

Natürlich naht das Ende nicht. Aber es ist eine gute Überschrift. Unabhängig davon sind Neuigkeiten aus einem Untersuchungsausschuss in NRW ein weiterer juristischer Beleg nicht nur für Einseitigkeit bis hin zum Wahlbetrug, sondern es finden sich womöglich Indizien, dass man bei ARD-ZDF mit “fragwürdigem Gutachter und manipulierten Zeugenaussagen” agiert, heißt es heute im Focus.

Einig ist man sich in der privilegierten Berichterstattung darüber, dass ein syrischer Flüchtling auf Grund einer angeblichen Fahndungspanne der Polizei zu Unrecht mehr als acht Wochen inhaftiert gewesen sei. Weiter heißt es, in der JVA Kleve legte dieser den Ermittlungen zufolge im September 2018 in der JVA Kleve einen Monat vor der Entlassung in seiner Zelle ein Feuer, an deren Folgen er starb. Angeblich hätte die Polizei falsch gehandelt und man legte nahe, Gefängnis-Mitarbeiter hätten den Mann absichtsvoll verbrennen lassen. Dazu sollte ein Untersuchungsausschuss von SPD-Grüne im NRW-Landtag die Hintergründe des Todes beleuchten. Anschwärzen wollte man die CDU-FDP-Landesregierung. Der Schuss ging jetzt nach hinten los.

Der Brandexperte des WDR hatte die zersetzenden Aussagen getroffen ohne den Tatort je gesehen zu haben und sein von ihm erstelltes Papier zum Fall in der JVA durften die Abgeordneten nicht lesen. Der vom WDR vorgebrachte angebliche Experte hat weder beim TÜV noch bei Gericht hierzulande Erfahrung, ganz im Gegensatz zum Gutachter der Staatsanwaltschaft. Der WDR hatte angeblich zusätzlich noch wichtige und relativierende Aussagen des Brandexperten über das Gutachten der Ermittlungsbehörden herausgeschnitten.

Naht das Ende des Beitrages Schreckt ARD-ZDF für Rassismus-Story in NRW selbst vor Straftaten nicht zurück
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Man kann erahnen, dass das Honorar für die fragwürdige WDR-Brandexpertise hoch gewesen sein muss. Denn an die Höhe konnte sich niemand erinnern. Auch bei einem Zeugen floss Geld. Aussagen im Untersuchungsausschuss wirken so als ob der WDR einem Mithäftling 300 Euro bar gab und erst zufrieden war als die gewünschte Antwort über eine wichtige Uhrzeit zur Entstehung des Brandes kam. Das bestreitet der WDR selbstredend. Der Zeuge beschwerte sich im Untersuchungsausschuss, dass er angeblich nicht wie versprochen die Gelegenheit die Aufnahmen noch einmal zu sehen bekam, um sie zu verifizieren. Immerhin drei Stunden hatte man beim WDR angeblich dafür verwendet das kurzes Statement mit immer neuen Fragen zu erhalten.

Eigentlich müsste ein einziger Fall wie dieser die komplette Nation auf die Barrikaden gegen den WDR bringen. Auf Grund von Fällen wie diesen spreche ich immer vom politisch-medialen Komplex. ARD-ZDF agierten hier offenbar gemeinsam mit Politikern.

Ausgerechnet dieser WDR lässt gerade einen Verweigerer des GEZ-Beitrages im Gefängnis schmoren. ARD-ZDF liefert jedoch auch in diesem Fall reichlich Stoff den Beitrag zu verweigern. Gewissensgründe oder auch Nichterfüllung kann man es nennen. Wie auch immer. ARD-ZDF haben die Aufgabe, neutral zu berichten. Dies ist gesetzlich festgeschrieben. Geregelt ist dies im Rundfunkstaatsvertrag §11:

“(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungs-bildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesell-schaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen um-fassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsät-ze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausge-wogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.”