Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 29. März 2023.
Aktualisiert am 29. März 2023 | 20:21 Uhr

Zum Thema Pädophilie gilt weiterhin ein Beschluss der Grünen-Fraktion im Bundestag, dass angebliche “Ehen” zwischen einem Erwachsenen und einem Kind gültig bzw. “nicht unwirksam” sein sollen. Nun erhalten die Grünen Rückendeckung durch das Bundesverfassungsgericht. Mit neuem Schwung durch die Justiz erhält die Pädo-Initiative der Grünen nun tatsächlich Aussicht auf Erfolg. Nur mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit kann dies gestoppt werden. Von der Ächtung der Vergewaltigung von Kindern, wenn die Täter Ehe dazu sagen, wollen Grüne und offenbar das Bundesverfassungsgericht weit weg. Das angegriffene Gesetz von 2017, welches nun laut Urteil bis 2024 verschwinden soll, hatte laut Website des Justizministeriums die Absicht der “Ächtung von Kinderehen”. Die Richter um Stephan Harbarth sprechen jedoch bei der Vergewaltigungssituation von Kindern nun plötzlich schon in der Überschrift ihres Urteils von “Fortführungsmöglichkeiten”. Das sagt dann eigentlich auch schon alles. Mit reichlich Worten ist im Urteil von viel “Einzelfallprüfung” die Rede. Gerade weil das Kind “schutzbedürftig” sei, müsse die angebliche “Ehe” offenbar auch z. B. mit einer 9-Jährigen wirksam sein. Die Vergewaltigungssituation eines Kindes vollkommen und endgültig zu beenden, sei ein “unangemessener Eingriff in die Eheschließungsfreiheit”.

Mit der Machtübernahme der Grünen im Bund seit Ende 2021 ist die ausdrückliche Forderung der Grünen-Fraktion seit 14.12.2018 aktueller denn je, eine derartige Pädophilie-Situation solle nur durch eine “Scheidung” beendet werden können. Auf ihrer Website präsentiert sich die Bundestagsfraktion der Grünen harmlos, freundlich, lächelnd. Dabei ist die Forderung eindeutig: Die auf Dauer angelegte Vergewaltigungssituation von z. B. einer 12-Jährigen soll als Ehe behandelt werden, wenn der oder die Täter diese anhaltende Vergewaltigung als “Ehe” bezeichnen. Das Kind solle stattdessen die Scheidung einreichen. Der Wunsch dieser Täter sei eben deren Lebensweise und dann sei diese Situation als angebliche Ehe anzuerkennen und die Trennung von Täter und Opfer sei “wie Scheidungen zu behandeln”. Von Strafverfolgung ist keine Rede in dem ganz offenbar weiterhin gültigen Beschluss der Bundestagsfraktion der Grünen. Was anderes als die Forderung der Straffreiheit bei der Vergewaltigung von Kindern ist die Forderung von Habeck, Künast und Baerbock, etc.? Übrigens auch das Bundesverfassungsgericht kommt in der kompletten Urteilsbegründung ohne das Wort “Strafe” aus.

 

Die Seite des Beschlusses wurde nach der Thematisierung durch WIM von der Grünen-Bundestagsfraktion gelöscht. Offenbar wollte man doch nicht so viel Öffentlichkeit haben bei diesem Thema. WIM hatte die Seite vom 14.12.2018 gesichert: https://archive.is/iv1op und schon damals vor den Plänen gewarnt. Denn die Seite war online, während sich Vertreter der Grünen öffentlichkeitswirksam bei ARD-ZDF empören durften, dass die Bestrebungen, Sex mit Kindern zu legalisieren, alle angeblich der Vergangenheit angehören würden. Renate Künast ist ebenfalls Teil genau jener Grünen-Bundestagsfraktion und gleichzeitig klagt sie vor Gericht und in den Medien, dass es sie ganz schlimm in ihrer Persönlichkeit treffen würde, wenn jemand sie in die Nähe von Pädophilie rückt.