Veröffentlicht 1. Oktober 2022.
Aktualisiert am 1. Oktober 2022 | 10:33 Uhr
Zum Thema Pädophilie gilt vermutlich weiterhin ein Beschluss der Grünen-Fraktion im Bundestag, dass angebliche “Ehen” zwischen einem Erwachsenen und einem Kind gültig bzw. “nicht unwirksam” sein sollen. Das heißt nichts anders als dass ein Kind, welches Opfer einer Vergewaltigung wurde, nach dem Willen der Grünen anstatt Strafanzeige einen Scheidungsantrag einreichen solle. Ein Täter würde dementsprechend straffrei ausgehen. Die Grünen bezeichnen Opfer von Vergewaltigungen von Kindern mitunter “Ehepartner” und bekräftigen das mit: “Daher haben wir stets gefordert, dass diese Ehen nicht unwirksam sondern stattdessen aufhebbar sein sollen und wie Scheidungen zu behandeln sind.” Der Beitrag ist eingerahmt mit: “Katja Keul zu Kinderehen… Die Fraktionspressestelle”.
Mit der Machtübernahme im Bund ist die ausdrückliche Forderung der Grünen-Fraktion seit 14.12.2018 aktueller denn je, eine derartige Pädophilie-Situation solle nur durch eine “Scheidung” beendet werden können. Auf ihrer Website präsentiert sich die Bundestagsfraktion der Grünen harmlos, freundlich, lächelnd (https://t.me/wim4u/32194). Im Laufe der letzten Legislaturperiode und der aktuellen aber erhält diese beste Gelegenheit zur Umsetzung der Pläne.
Die verräterische Seite auf der Website der Bundestagsfraktion der Grünen wurde offenbar vor wenigen Monaten 2022 gelöscht:
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/katja-keul-zu-kinderehen
Aber WIM wäre nicht WIM, wenn wir dieses Beweisstück nicht gesichert hätten, und zwar immer noch vor weniger als einem Jahr im November 2021: https://archive.ph/iv1op
Aber eine Löschung der Seite ist keinesfalls gleichbedeutend mit einer Aufhebung des Beschlusse. Es kann nur bedeuten, dass der kaum öffentlich bekannte Vorstoß der Grünen zur Legalisierung von Pädophilie bei Gerichtsprozessen stört, in denen die Grünen ihre Befürwortung Pädophilie in die weite, weite Vergangenheit der 80er Jahre schieben wollen.