Sa. Sep 30th, 2023

Veröffentlicht 30. Dezember 2022.
Aktualisiert am 30. Dezember 2022 | 15:19 Uhr

Immer wieder versendet Ministerpräsident Winfried Kretschmann Ermahnungen und Anweisungen an Journalisten, bestimmte Regierungs-PR zu bestimmten Zeitpunkten zu veröffentlichen. Die Jahresansprache soll erst einen Tag nach Zusendung an die Journalisten veröffentlicht werden. Das nennt sich sogenannte “Sperrfrist”. Wer vorher veröffentlicht, riskiert mutmaßlich die Chance auf illegale amtliche Vorabinformationen. Illegal, da Widerspruch zu Pressegesetz § 4 (4) “Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.” WIM wird morgen Mittag hierzu und zur eigentlichen Jahresansprache aus Baden-Württemberg einen entsprechenden Video-Beitrag und Kommentar veröffentlichen.