Veröffentlicht 17. Januar 2023.
Aktualisiert am 17. Januar 2023 | 18:45 Uhr
Der international zum Rücktritt aufgeforderte sogenannte Antisemitismusbeauftragte von Baden-Württemberg, soll, anstatt endlich gefeuert zu werden, jetzt weiter dabei unterstützen, entschlossen gegen Kritik an “Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Klimawandels, der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Putins auf die Ukraine mit den damit verbundenen Folgen, hohe Inflation und Migration” vorzugehen. In einer Pressemitteilung vom 17.1.2023 heißt es aus dem Innenministerium von Baden-Württemberg, dass die großen Politikfelder, die zum größten Teil unendlich viel Leid über die Bevölkerung bringen, nicht im “Internet” diskutiert werden sollen. Ungebremst wird gegen die Meinungsfreiheit vorgegangen. Diejenigen, die den Fall um die Verfolgung einer jüdischen Künstlerin aufgedeckt haben, stören die PR der Landesregierung.
WIM berichtete, dass die Landesregierung die Medien außerhalb des Internets ansonsten an der Kandare hat. Eine klare Rollenverteilung zwischen Regierung und Journalist kennt man nicht bei der Landesregierung Baden-Württemberg. Alle Medien haben an der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung mitzuarbeiten:
- Regierungspressekonferenzen in Baden-Württemberg werden in Kooperation mit Journalisten durchgeführt und exklusive Filmrechte am Ministerpräsidenten an bevorzugte Journalisten vergeben.
- Ständig fordert die Landesregierung Baden-Württemberg Journalisten zur Mitarbeit für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung auf, z. B. mit der Einhaltung von Sperrvermerken
- Journalisten werden von der Regierung in Baden-Württemberg in Pressemitteilungen häufiger als “Kollegen” angesprochen
Schließlich auch in der Jerusalem Post wurde mit berechtigtem Aufschrei kritisiert, dass die Regierung in Baden-Württemberg versucht, eine Holocaust-Überlebende erst zu entmündigen, um an ihr dann zwangsweise experimentelle medizinische Experimente durchzuführen: “German court seeks to force COVID-19 vaccine on Holocaust survivor”. Genau jenen Online-Medien wie Report24 ist es zu verdanken, dass das Treiben der Landesregierung in dieser Weise publik wurde.
Der Antisemitismusbeauftragte, der nicht davor zurückschreckt, auch bestimmten Juden den Mund verbieten zu wollen und selbst Holocaust-Überlebende nicht vor der, euphemistisch ausgedrückt, historisch fragwürdigen Politik der Landesregierung und vor entsprechenden Peinigern schützt, soll stattdessen weiter unterstützen, Meinungsfreiheit und Kritik an denjenigen einzudämmen, die ihn ins Amt gehievt haben, nämlich hauptsächlich Thomas Strobl und Winfried Kretschmann. Jetzt musste sich Michael Blume, gerichtlich festgestellt, offenbar als Antisemit bezeichnen lassen, weil er die jüdisch geführte Publikation Achse des Guten anging und die sich entsprechend medial und juristisch wehrten.
Was die Landesregierung von Meinungsfreiheit hält, lässt sich auch am Fall Michael Ballweg ablesen, der hier nur kurz beim Thema Meinungsfreiheit und staatlicher Verfolgung erwähnt werden soll. Der Aktivist, den man sich kaum friedlicher vorstellen kann, sitzt seit über einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Niemand glaubt ernsthaft, dass politische Aspekte keine Rolle spielen. Zumal wurde er ohnehin zuvor seiner Grundrechte mit ungerechtfertigter staatlicher geheimdienstlicher Verfolgung beraubt. Die Polizei in Baden-Württemberg ist weisungsgebunden durch den Schwiegersohn Wolfang Schäubles und die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden durch die Justizministerin Gentges (Gerichtsverfassungsgesetz § 146, § 147), die daran nichts ändern will, wenn ich sie recht verstanden habe.
Bild-Montage Quellen: baden-wuerttemberg.de und Jenzig71 photocase