Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 2. Februar 2022.
Aktualisiert am 2. Februar 2022 | 14:36 Uhr

Aus einer heute am 2.2.2022 beantworteten WIM-Anfrage des Innenministeriums Baden-Württemberg geht hervor, dass Thomas Strobl verborgen von der Öffentlichkeit in einem massenhaften versendeten Ratgeber an alle Städte des Bundeslandes offenbar nahe legte, Versammlungsverbote auszusprechen und lieferte dabei mit rechtlichen Hinweisen entsprechende Formulierungshilfen. Der WIM-Redaktion wurde durch einen Pressereferenten des Ministeriums mitgeteilt: “Das Innenministerium hat die Versammlungsbehörden in einem Schreiben darüber informiert, welche spezifischen Anforderungen die Rechtsprechung an den Erlass von Versammlungsverboten in Form von Allgemeinverfügungen stellt.”

Die Redaktion fragte simpel nach, ob es Absprachen mit dem Innenminister Strobl gab “den möglichen ‘Waffengebrauch’ bei städtischen Allgemeinverfügungen gegen Spaziergänger hervorzuheben” und erkundete sich, ob der Innenminister sich denn nicht zu dem “Vorgehen in Osterfildern und Ulm bei simplen Ordnungswidrigkeiten öffentlich äußern” will.

Dass der Schusswaffengebrauch bei den durchweg friedlichen Montagsdemonstrationen “ausgeschlossen” sei, wie man dem Autor in einer E-Mail versicherte, schaffte es leider nicht in die eigene Presseerklärung der schon länger Regierenden in Baden-Württemberg. Falls die Städte irgendetwas falsch verstanden haben könnten beim Thema “Versammlungsverbote” oder “Waffengebrauch”, wollte der Minister dies von sich aus nicht auf seiner ihm zur Verfügung stehenden Website erläutern. Die beiden Worte fehlen in der eigenen öffentlichen Verlautbarung der vom Ministerium angeführten Pressekonferenz am 31.1.2022 gänzlich. Siehe https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wochenendbilanz-der-polizei-47/, https://archive.is/8KTk9

 

 

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