Veröffentlicht 15. März 2023.
Aktualisiert am 15. März 2023 | 22:33 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor wenigen Jahren ein eigentlich klares Urteil zu sogenannten “Hintergrundgesprächen” gefällt. In dem Fall ging es um geheime Treffen des Innenministeriums bzw. des Bundesnachrichtendienstes mit Journalisten. Eine Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums und dem Bundesministerium für Bevölkerungsschutz flatterte auch mir in meinen E-Mail-Brieflasten Dezember 2022, bei dem schriftlich derartige Gepflogenheiten hochoffiziell verraten und als solche benannt wurden. Der Fisch stinkt derart, dass man sich keine große Mühe macht, derartige Kooperationen geheim zu halten. Natürlich müssten behördliche Mitteilungen allen Journalisten zeitlich zugänglich gemacht werden, so sagt es das Pressegesetz § 4 Absatz 4. Ein Journalist hatte 2019 geklagt, um mehr über die besprochenen Themen und die Gästeliste bestimmter Treffen zu erfahren. Es wurde geurteilt, der Bundesnachrichtendienst müsse offenlegen, wer an den Treffen teilnehme und was auf der Tagesordnung stehe. Insbesondere durch den eigenen Antrieb von Ministerien und Behörden Journalisten in sogenannten Hintergrundgesprächen selektiv Informationen zukommen zu lassen, bestehe eine “Darlegungslast” gegenüber der Öffentlichkeit, meinte das Gericht. In dem Fall ging es sogar um eine Geheimdienstbehörde, die aber trotzdem einiges offenlegen musste.
Anstatt dass ARD-ZDF derartige Praktiken ablehnt, werden natürlich die Kontakte im Regierungsflieger, aber auch im Minister-Konferenzraum regelmäßig ausgiebig angenommen, wie die Sendergruppe verdeckt in einem unbeachteten Artikel des Deutschlandfunks zugibt. Oft ergäben sich in solchen Gesprächen angeblich Anstöße, um weiter zu recherchieren. Hier lässt sich aber auch die ein oder andere persönliche Geschäftsbeziehung und Verdienstmöglichkeit von Journalisten für die Regierenden besprechen, z. B. als angeblich völlig unabhängiger “Moderator”. Recht gewitzt und verklausuliert schiebt ARD-ZDF in seinem Beitrag von 9.11.2019 “Hintergrundgespräche – Exklusiv und informativ” hinterher, dass natürlich Informationen in Hintergrundgesprächen von Behörden gegeben werden, die an die Öffentlichkeit gehören, da diese offenbar eigentlich auch offiziell nachgefragt werden könnten, wie im Artikel selbst mitgeteilt wird. ARD-ZDF zieht es aber nur als theoretische Möglichkeit in Betracht, Anstrengungen zu unternehmen, die Öffentlichkeit voll zu informieren, wie es im Beitrag durchblicken lässt, und verkennt seinen Auftrag und seine angebliche Staatsferne. Bei der behaupteten Staatsferne von ARD-ZDF fangen informierte Bürger sowieso an zu lachen, wenn sie davon hören.