Mo. Sep 25th, 2023

Veröffentlicht 13. September 2021.
Aktualisiert am 13. September 2021 | 19:14 Uhr

Zersetzung und Infiltration und nur zu geringem Teil auch Beobachten sind die Werkzeuge der Geheimdienste. Und diese dürfen nun seit Juli 2021 auch gegen “Einzelpersonen” eingesetzt werden. In der BRD ist ganz offen das Spezialgebiet einer der Geheimdienste die eigene Bevölkerung, und zwar der international einmalige Bundesverfassungsschutzes. Dieser betreibt, spätestens seit Corona-Zeiten offen sichtbar, die Zersetzung legitimer Opposition. Der Vorsitze des Bundesverfassungsschutzes konnte in seiner ersten wichtigen Amtshandlung, die er gegen die AfD richtete, erst durch ein Gericht gestoppt werden. Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde unbemerkt von der Öffentlichkeit umgeschrieben. Angeblich, weil seit dem Anschlag von Halle nun eine Einzelperson einen großen Umsturz völlig alleine militärisch durchziehen und die Macht in der BRD als Einzelperson mit “militanten Handlungen” an sich reißen könne. Die wörtliche Begründung zum Gesetzesentwurf lautete: “Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen.” Mithilfe dieses Gesetzes kann nun Hinz und Kunz nach Belieben gerade als Einzelperson durch die Seehofer-Behörde psychisch zersetzt, infiltriert und gänzlich seiner Privatsphäre beraubt werden. Natürlich alles angeblich völlig konform mit dem Grundgesetz. Bedingung für das Abschneiden der Grundrechte jetzt auch gegen eine völlig isolierte “Einzelperson” ist laut dem Bundesverfassungsschutzgesetz ein geplanter Umsturz:

§ 3 Absatz 1: “Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,…”

Aber der geplante Umsturz ist nun eben auch angeblich durch eine Einzelperson möglich:
§ 4 Absatz 1: “Bestrebungen im Sinne des § 3 Absatz 1 können auch von Einzelpersonen ausgehen…”

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/verfassungsschutzgesetz-1803422, https://archive.is/xy57Q

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-verfassungsschutzrecht-839442, https://archive.is/ODmeJ

http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__4.html

§4 Bundesverfassungsschutzgesetz 2015: https://archive.is/iBG3j

§4 Bundesverfassungsschutzgesetz 2021: https://archive.is/MGv0Y