Veröffentlicht 9. November 2022.
Aktualisiert am 9. November 2022 | 10:00 Uhr
Eingestellt wurde das Bußgeldverfahren am Amtsgericht Sinsheim in Sachen Corona zwar, aber die Richterin in Sinsheim hatte am 21.10.2022 angeblich eine bemerkenswerte Begründung, die eigentlich keine sein darf, will man als Vorsitzende nicht als befangen wahrgenommen werden. Die beiden Anwälte Dirk Sattelmaier und Luitwin Kiefer behaupten, dass die Richterin in einem Bußgeld-Verfahren zwar hatte keinerlei Beweise hatte, aber die Beschuldigte aus “anderen Fällen” kenne. Trotzdem rückte die Richterin anscheinend nicht die in solchen Langen fällige Erstattung der Prozesskosten für die Anwälte heraus.
Es ging in dem Bußgeldverfahren um einen angeblichen Verstoß gegen das sogenannte Ansammlungsverbot. “Interessanter als das Ergebnis war jedoch das Verhalten der abermals noch jungen Richterin.” So heißt es im Video-Kanal des Kölner Anwalts Sattelmaier.
Quelle komplettes video: https://t.me/RASattelmaier/2372