Veröffentlicht 22. Januar 2023.
Aktualisiert am 23. Januar 2023 | 11:54 Uhr
Oldenburg. Die Nachrichtenagentur dpa sorgte womöglich für internationale Hetze und Vorverurteilung gegenüber einer Krankenschwester, die Kochsalzlösung verimpfte. Das örtliche Landgericht verurteilte Anfang Dezember 2022 eine 39-Jährige wegen lediglich sechs Fällen und nicht wegen über 8000, wie die dpa-Meldung offenbar internationale Publikationen zuvor offenbar motivierte zu verbreiten, wenn man die Statements der internationalen Zeitungen studiert. Die Vermutung einer vorverurteilenden Berichterstattung durch die dpa auch in diesem Fall liegt insofern nahe, weil dies nicht der erste mögliche Fall wäre.
Die Nachrichtenagentur dpa fiel der WIM-Redaktion auch im Fall der Maskenatteste von Weinheim auf, bei dem der Presserat durch WIM gegen eine Zeitung erfolgreich eingeschaltet wurde und die dpa aber ins Spiel kam.
Der Presserat gibt der dpa offenbar systematisch Rückenrückendeckung bei möglichen Vorverurteilungen und damit Falschnachrichten gegen medizinisches Personal, welches tatsächlich oder vermeintlich nicht nach dem staatlichen Corona-Narrativ handelt. Gegenüber der Nachrichtenagentur selbst blieb der Presserat z. B. im Fall der Vorverurteilung der Ärztin mit der Ausstellung zahlreicher Maskenatteste in Weinheim gänzlich untätig, wie WIM-Telefonate mit dem Presserat und der dpa vermuten lassen. Nach erfolgreicher Abmahnung einer Zeitung solle ich erneut Beschwerde führen gegen die dpa, obwohl dem Presserat der entsprechende Hinweis gegen die dpa bereits vorlag. Der Presserat mahnte zwar die Rhein-Neckar-Zeitung wegen vorverurteilender Berichterstattung ab, die sich aber bei der WIM-Beschwerde ausdrücklich auf entsprechende offenbar vorverurteilende Aussagen der dpa berief. Die dpa wollte WIM einen entsprechenden Text bei einem zusätzlichen Fall in Dresden aber trotz ausdrücklicher Nachfrage nicht herausrücken und der Presserat will nicht ohne den Original-Text und von selbst nicht tätig werden. Die WIM-Redaktion mag bei der Art der Behandlung von Corona-Themen durch die dpa, die bestimmte Ärzte und Krankenschwestern im Vorfeld von Gerichtsprozessen gewollt oder ungewollt in Bedrängnis bringt, und der offenbar systematischen Untätigkeit des Presserates gegenüber möglichen Verfehlungen der dpa nicht an Zufall glauben.