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Veröffentlicht 2. April 2021.
Aktualisiert am 2. April 2021 | 11:29 Uhr

In den Corona-Verordnungen ist der Begriff “Paar” enthalten, aber was bedeutet dieser eigentlich genau und was hat die Verwendung für eine Tragweite? Corona-Verordnung Baden-Württemberg zum Beispiel vom 27. März 2021: “§ 9 Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen… Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.” Vielleicht weil es Frühling ist, einfach weil es ein Clickbait ist oder weil es die Absurdität der totalitären Maßnahmen offenlegt, thematisiere ich es hier. Es hat einen ernsten Hintergrund, überhaupt in Sachen Datenschutz und in dem Fall sogar der Schutz der Intimsphäre. Wie pervers ist es, seine Bürger nach seinen Sex-Partnern zu fragen, wie auch immer man das in einer sogenannten Corona-Verordnung verklausuliert? Es muss einmal auch so deutlich thematisiert werden. Wird man in Baden-Württemberg im Auto mit einer anderen Person angetroffen und man hat keine Maske dabei auf, soll man angeben, ob man mit der anderen Person ein Paar ist. Vielehe, Dreiecksbeziehungen, Gruppen-Sex wäre der eine Themenkomplex dabei, der hier interessieren könnte. Und ab wann ist man überhaupt ein “Paar”? Reicht auch eine platonische Beziehung? Das sind Fragen vielleicht für eine Presse-Anfrage. Leider bekomme ich bei der Landesregierung Baden-Württemberg schriftlich keinerlei Antwort. Von daher die Anregung an alle, sich doch einfach mal ans Gesundheitsamt zu wenden, die nach Infektionsschutzgesetz zur Auskunft verpflichtet sind. Wir dürfen auf skurrile Antworten gespannt sein.

https://wim-zeitung.de/wp-content/uploads/2021/04/210327_7.CoronaVO.pdf

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210327_7.CoronaVO.pdf