So. Mai 28th, 2023

Veröffentlicht 24. März 2023.
Aktualisiert am 24. März 2023 | 17:48 Uhr

Ist die Strafverfolgung voll im Griff der Politik, wie uns bereits der Fall Michael Ballweg zeigt? Während der Aktivist seit bald einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt und seine Anwälte immer neue Vorwürfe serviert bekommen, zu denen sie sich aber offenbar gar nicht äußern dürfen, der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde vermutlich teilweise völlig ignoriert, werden andere mutmaßliche Strafverfahren konsequent abgebügelt. Eine meiner Auffassung nach ganz offensichtliche Klüngelei vom Landtag Baden-Württemberg und seinem voll integrierten Journalistenclub LPK soll partout nicht strafrechtlich verfolgt werden. Es geht immerhin um Steuergelder. Ich bin gleichwohl nicht überrascht. Aber ich musste es versuchen. Meine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde teilweise gänzlich ignoriert. Gestern erhielt ich auch eine Absage von der Generalstaatsanwaltschaft, die die Erwähnung nicht für nötig hält, welche Strafanzeige genau eingestellt wird. Ich könne ja einen anwaltspflichtigen und kostenintensiven Antrag beim OLG auf Klageerhebung stellen, die erfahrungsgemäß ohnehin aussichtslos sind.

Landtagspräsidentin Muhterem Aras verbietet nicht genehmigte Fotos oder Videos, welches sie nicht genehmigt hat. Mein Besuch im Landtag Baden-Württemberg am 9. Juli

Mein Vorwurf gegen den Landtag Baden-Württemberg lautet, dass die Verwaltung des Landtages Journalisten willkürlich ausschließt, unwahre und überaus herabsetzende Geschichten über mich erfindet und alles zum Schutz der Medienpartner und einer eigentlich offenkundig rechtswidrigen Praxis, bestimmte und ausgewählte Medien mit dem Landtag zu verschmelzen. Die Landtagspräsidentin, hier im Bild bei meinem Besuch im Landtag Baden-Württemberg am 9. Juli 2022, hat am Ende Fotos und Videos verboten, welche sie nicht genehmigt hat. Und das am Tag der Offenen Türe des Landtages. Man ist in üble Raserei verfallen, dass ich schon allein Aufnahmen wie das Foto oben erstellt habe und ist jetzt offenbar ziemlich sauer. Ich hatte gegen die ungeschriebene Regel verstoßen, nicht unangenehme Fragen zu stellen und deswegen wurde ich mit einem temporären, aber offenkundig rechtswidrigen Hausverbot sanktioniert. Nach Ansicht der Landtagsverwaltung entscheidet sie selbst bzw. der Staat, welche Journalisten an einer öffentlichen Pressekonferenz teilnehmen dürfen. In dem Fall funktioniert das mehr oder minder trickreich über den Journalistenclub, der ein eingetragener Verein ist und sich Landespressekonferenz Baden-Württemberg (LPK) nennt. Das war meine Kritik, die ich erfragen wollte. Die Reaktion darauf war ein deutliches, aber nur implizites: Ja richtig, Sie, Herr Felger, dürfen nicht auf die öffentliche Pressekonferenz, auch nicht entfernt über die im Pressezentrum erstellten Livestreams, und auch nicht um ein Interview bei der für alles verantwortlichen Landtagspräsidentin bitten. Wie gesagt, schon die Bitte ist verboten.

Aber genau möchte man es nicht mitteilen, denn mit der Antwortfreudigkeit hapert es extrem. Die seltsamen ungeschriebenen Regeln und ungeschriebenen Gesetze will man auf keinen Fall offenlegen. Keine einzige Absprache zwischen Landtag und Journalistenclub wurde mir gegenüber offengelegt. Das sei alles streng geheim und gehe niemanden was an, könnte man meinen. Derweil muss der Landtag Baden-Württemberg aber wohl nun unfreiwillig auf meine Fragen antworten. Hier läuft derzeit ein von mir angestrengter Gerichtsprozess gegen den Landtag vor dem Verwaltungsgericht. Ich klage auf Auskunft einer einfachen Liste von inzwischen 14 Fragen oder wenigstens auf wahre Antworten, warum man die jeweiligen Fragen nicht beantworten möchte oder könne. Ich bin der Auffassung, Fragen und Interviewbitten gehören zum Journalismus. Aber bereits einfachste Aufgaben überfordern das Rechtsverständnis der Verantwortlichen. Der Landtag teilte über einen Umweg mit, dass er das Stellen meiner 14 Fragen für “schikanös” erachtet und stellte die Beantwortung von Fragen über seine Medien-Praxis schlicht ein.

Ich teilte gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Generalstaatsanwaltschaft mit, dass in einem Rechtsstaat doch eigentlich gelten müsste, dass eine Behörde ausgesprochene Sanktionen und Verdächtigungen zu begründen hat und nicht der Betroffene versuchen muss, seine Unschuld durch Auskunftsanfragen gegen diese Behörde zu belegen.

Die Demütigungen und Verletzungen meiner Persönlichkeitsrechte sind anhaltend und setzen sich fort. Wie soll ich mich bei einem nächsten Besuch im Landtag verhalten? Am 23.2.2023 behauptet die Landtagsverwaltung gegenüber dem Datenschutzbeauftragten Baden-Württemberg, ich würde mich mit einer simplen journalistischen Anfrage “schikanös” gegenüber der Landtagsverwaltung verhalten und ich würde den “Arbeitsablauf stören”. Nur nebenbei erfährt man, was damit gemeint ist. Denn damit sind die ganz normalen 14 Fragen gemeint, die ich seit August 2022 nicht beantwortet bekomme und auf deren Beantwortung oder jeweilige Begründung einer Nichtbeantwortung ich seither vergeblich warte. Derweil verbreitet die Landtagsverwaltung irgendwelche fortgesetzten neuen Beschimpfungen und Herabsetzungen zu meiner Person.

Ich hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart erstattet unter anderem ausdrücklich wegen § 164 Stgb falsche Verdächtigung, Beleidigung nach § 185 Stgb und wegen § 266 Stgb Untreue. Ich bat dann die Generalstaatsanwaltschaft darum, dass, wenn man eine Strafverfolgung einstellt, man auch sagen muss, welche genau. Das tat man aber nicht. Von daher bat ich die Generalstaatsanwaltschaft: Bitte teilen Sie der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit, dass nicht nur die Mitteilung zur Einstellung gemäß § 164 Stgb zu erfolgen hat, wenn andere Straftatbestände ebenfalls ausdrücklich angezeigt wurden, sondern auch wegen der anderen explizit von mir erwähnten in Betracht kommenden Straftatbestände. Also ausdrücklich wäre mir mitzuteilen gewesen, ob die Ermittlungen wegen § 185 Stgb und § 266 Stgb ebenfalls eingestellt wurden.

Ich hatte im Oktober 2022 Anzeige erstattet auch wegen Stgb § 266 Untreue wegen der Überlassung von staatlichen Ressourcen wie Räumlichkeiten an den Journalistenclub LPK und der Verschmelzung von Journalistenclub mit der Landtagsverwaltung, die sich mit identischer Adresse, Telefonnummer und teilweise identischem Personal zeigt. Ich bat darum, die Staatsanwaltschaft Stuttgart darauf hinzuweisen, dieser Anzeige nachzugehen oder entsprechend mindestens mit einer Absage zu würdigen und nicht einfach, wie geschehen, die Anzeige wegen Stgb § 266 einfach unerwähnt zu lassen. Aber jetzt erfahre ich, das habe alles so seine Richtigkeit.

Ich stellte mit einem weiteren Schreiben Anfang 2023 zudem Strafanzeige ausdrücklich zusätzlich wegen Stgb § 263 (3) 4 Betrug in besonders schwerem Fall gegen den Landtag Baden-Württemberg und die Landesregierung Baden-Württemberg, da man im Landtag bzw. durch die Landesregierung mutmaßlich Befugnisse als Amtsträger missbraucht, wie ich in meiner Strafanzeige im Oktober 2022 dargestellt hatte. Das wurde nun jedoch ebenfalls zur Seite gewischt und gar nicht mehr erwähnt.

Verfolgt eine Staatsanwaltschaft eine berechtigte Strafanzeige nicht, macht sie die Opfer nicht nur erneut zum Opfer, sondern ermuntert potenzielle Täter zu weiteren möglichen und schlimmeren Straftaten. Wir sind in dieser Phase der Ermittlung ja noch nicht bei der Erhebung einer Anklage. Es wird bereits in der Phase der Ermittlung abgebrochen bzw. gar nicht ermittelt. Journalisten wie ich werden mit ignorierten Strafanzeigen wie hier zum Objekt staatlicher Willkür gemacht. Wie soll ich mich nächstes Mal im Landtag verhalten? In meinem Fall lautet die Antwort: Warnung, nähere dich erst gar nicht wieder dem Landtag Baden-Württemberg, denn wir werden dir alles Mögliche anhängen können und wie du siehst, niemand hilft dir. Politischer Verfolgung ist Tür und Tor geöffnet, wenn sich Bürger mit Strafanzeigen vergeblich gegen Behörden und staatliche Einrichtungen wehren. Entsprechend analog verhält es sich übrigens mit Einstellungen von Strafanzeigen gegen Antifa-Extremisten. Potenzielle Täter werden sich immer mehr ermuntert fühlen.